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Vierzehntes Kapitel
Der Kredit und seine Entwicklung
I. Das Wesen des Kredits1. Der Begriff
Kredit ist: Kaufkraft ohne Geldbesitz.
Man „hat“ Kredit, Kredit wird „gegeben“ vom Kreditgeber,creditor, „genommen“ vom Kreditnehmer, debitor.
Der Akt des Kreditgebens und Kreditnehmens bedeutet: Ge-währung (Entgegennahme) von Kaufkraft gegen das Versprechen derkünftigen Gegenleistung.
Kredit im Sinne von Kreditgeschäften oder Kreditverkehr ist die-jenige Form des Verkehrs (der marktmäßigen Wirtschaft), bei der einerLeistung nicht sofort die Gegenleistung, sondern nur das Versprecheneiner solchen in der Zukunft entspricht.
Dies die lehrbuchmäßige Begriffsbestimmung.
Zum Wesen des Kredits gehörig erachte ich (unter Ablehnung einerheute weitverbreiteten Ansicht) die Vereinigung des objektiven Momen-tes der zeitlichen Trennung von Leistung und Gegenleistung mit demsubjektiven Bestandteil der Erwartung: dem „Vertrauen“, daß diekünftige Gegenleistung erfolgen werde. Das „Vertrauen“ braucht keinVertrauen in die persönliche Sicherheit des Kreditnehmers zu sein(sonst gäbe es keinen Realkredit); es kann auch in objektiven Ver-hältnissen gründen. Ob eine „Zwangsanleihe“ ein Kreditgeschäft sei,ist eine Doktorfrage, deren Beantwortung je nach den besonderenUmständen verschieden lauten wird.
2. Arten des Kredits
Unter teilweiser Anlehnung an die herrschende Begriffsbildung undNamengebung, in wesentlichen Punkten jedoch von ihnen abweichend,unterscheide ich folgende Arten des Kredits:
a) Nach dem Verwendungszweck: Konsumtivkredit, der zu Zweckendes individuellen Verzehrens, und Produktivkredit, der zu Geschäfts-zwecken gegeben wird. Nur um diesen ist es uns hier zu tun.