Vierzehntes Kapitel: Der Kredit und seine Entwicklung
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wie ich oben schon sagte, der erste Schritt zur Entpersönlichung (Ver-sachlichung) des Kreditverhältnisses getan: die persönliche Beziehungzwischen Kreditor und Debitor ist zerschnitten (die trotz der ver-mittelnden Tätigkeit des Wechselmaklers oder des Hypothekenkom-missionsgeschäfts noch bestehen bleibt: A leiht dem B): dazwischen trittdie Bank, die Eigentümerin des Leihgeldes wird. Die Leihgelder sindzu einem — in seinen einzelnen Bestandteilen, den Depositen, fungibelgewordenen — unpersönlichen Leihfonds verschmolzen, der — ohneRücksicht auf die Besonderheit seiner Bestandteile — nach Menge undZeit beliebig verwendet wird.
Die überragende Bedeutung, die der Anwendung des Bankprinzipsfür die Ausbildung des Kreditverkehrs zukommt, springt in die Augen.Sie besteht vornehmlich in folgendem:
(1.) die Begegnung von Kreditnehmern und Kreditgebern wirdformell erleichtert;
(2.) die Unangemessenheit (Inadäquatheit) nach Größe und Leih-frist zwischen den Summen, die gegeben und genommen werden, ver-schwindet;
(3.) der Leihfonds erfährt eine gewaltige Vergrößerung durch dieAufsaugung und Nutzbarmachung auch der kleinsten Sparbeträge.
Nun haftet aber der bankmäßigen Beschaffung des Kapitals aufdem Wege der Depositen ein Mangel an: die zeitliche Beschränktheitder Passivgeschäfte. Die Depositen sind größtenteils kurzfristig, einTeil ist auf Abruf gegeben; sie sind also — wenn man an dem Grundsatzder Liquidität der Banken festhält — ungeeignet für Anlagekredit.Diesem Mangel hilft ein zweites Prinzip ab, das während des 19. Jahr-hunderts immer mehr zur Anwendung gelangt:
2. Das Effektenprinzip
Das Effektenprinzip besteht in der vollständigen Ver-sachlichung des Schuld- (bezw. Forderungs-)Verhältnissesund seiner Vergegenständlichung in einer Urkunde, dem sogenanntenWertpapier oder Effekt, dessen Innehabe die Berechtigung ausweist.
Diese Urkunden sind vertretbare Werte und deshalb leicht über-tragbar: bequeme Handelsartikel.
Die Arten der Effekten, die für die Kapitalbildung vornehmlichin Betracht kommen, sind folgende:
(1.) die Geldnote, das Papiergeld;
(2.) der indossierte (girierte) Wechsel;