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Zweiter Abschnitt: Die Arbeitskräfte
II. Die Auflösung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsverfassung auf den Gütern und in den größeren Bauern-wirtschaften hatte bis zum Ende des frühkapitalistischen Zeitaltersin allen europäischen Ländern ein ziemlich gleichartiges, patriarchalischesGepräge getragen, wie ich das ausführlich im einundvierzigsten Kapiteldes zweiten Bandes geschildert habe. „Patriarchalisch“ war die Arbeits-verfassung deshalb gewesen, weil dank dem Anteilverhältnis, in demder Arbeiter zur Guts- und Bauernwirtschaft sich befand, eine weit-gehende Interessengemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeit-nehmer bestanden hatte, also der Interessengegensatz zwischen Unter-nehmer und Lohnarbeiter noch nicht zur Entfaltung gelangt war.
Diese alte Arbeitsverfassung löst sich nun mit dem Beginne desHochkapitalismus wiederum in allen Ländern in ziemlich gleicher Weiseauf. Und zwar vollzieht sich die Auflösung in drei Stufen: Erst fälltder Anteilslohn weg, dann wird der Naturallohn in Geldlohn verwandelt,endlich tritt an die Stelle des langfristigen (Jahres-) Vertrages mit einerganzen Familie der kurzfristige Vertrag mit dem einzelnen Arbeiteroder einer Gruppe von Arbeitern.
Die treibende Kraft in diesem Umgestaltungsprozeß war zunächstdas wirtschaftliche Interesse des zur rationellen, intensiven Landwirt-schaft übergehenden Arbeitsherrn. Die alte Arbeitsverfassung, vor allemder Arbeitslohn, stellte sich als ein Hindernis für den technischen Fort-schritt dar.
Schon der Anteil an dem Ernteertrage mußte bei steigenden Ge-treidepreisen als eine vom Standpunkt des rechnenden Unternehmersaus unprofitable Löhnungsart erscheinen; die Einführung des Ma-schinendrusches tat das Übrige, um die Berechnung des Lohnes nachAnteilen am Erdrusch zu erschweren.
Unerträglich aber wurde mit zunehmender Intensität die Ein-gliederung der Instenwirtschaft in die Gutswirtschaft. Der „Morgenim Felde“ verlor seine Berechtigung mit dem Verlassen der alten Drei-felderwirtschaft und dem Übergang zur Fruchtwechselwirtschaft; dieDurchfütterung des Instenviehes mit der Gutsherde wurde in demAugenblick ein Anachronismus, als an die Stelle des alten Weidetriebsdie Stallfütterung trat. So werden allmählich die Anteilsrechte derInsten in feste Naturalbezüge und, wo die Entwicklung noch weiterfortgeschritten ist, diese in Geldlohn umgewandelt, der der allein ra-tionelle Ausdruck des kapitalistisch-proletarischen Arbeitsverhält-nisses ist.