Siebenundzwanzigstes Kapitel: Die ökonomische Anpassung 445
der 10 Mk. Lohn empfängt, dafür 20 Stück liefert: in beiden Fällensteckt in jedem Stück ein Arbeitspreis von 50 Pfg. Und der Unter-nehmer kann sogar — Beschleunigung des Kapitalumschlags voraus-gesetzt — mit demselben Kapital einen höheren Profit erzielen, wenn-gleich der Arbeitslohn gestiegen ist.
Gesamtwirtschaftlich gesprochen heißt das:
Bleibt die Höhe des Gesamtwerts (w) dieselbe und ist die Profit-rate gegeben, so erhält der Unternehmer in beiden Fällen einen demWerte nach gleichgroßen Mehrwert, der sich im zweiten Falle in derdoppelten Menge Güter darstellt, während der Arbeiter ebenfallseinen gleichgroßen Wertbetrag erhält bei verdoppeltem Reallohn;beides, weil die Gesamtleistung, sei es infolge gesteigerter Produktivitätoder gesteigerter Intensität oder gesteigerter Ökonomität der gesell-schaftlichen Arbeit sich vergrößert hat.
2. Eine Theorie des Arbeitslohns — soweit es sich nicht umeine Theorie der Arbeitslöhne handelt, auf die alle Erörterungen dersubjektivistischen Werttheoretiker doch letzten Endes allein abzielen —hat also die doppelte Aufgabe: die Möglichkeiten und etwaigen Gesetz-mäßigkeiten in der Gestaltung des Preises der Arbeitskraft einerseits,des Preises der Arbeit anderseits aufzustellen.
Der früheren Theorie hat es gefallen, Sätze zu formen, in denendie Gestaltung des Arbeitslohns in der kapitalistischen Gesellschaftfesten, unveränderlichen, allgemein wirksamen Notwendigkeiten unter-worfen wurde. Sie hat diese Notwendigkeiten in „Gesetzen“ ausgedrückt,von denen wir heute wissen, daß sie entweder falsch sind — wie dassog. „eherne Lohngesetz“ — oder analytische Sätze enthalten wie dieLohnfondstheorie bei Annahme einer Ausdehnungsfähigkeit des Lohn-fonds (ohne diese Annahme ist sie falsch) oder in ganz beschränktemUmfange Geltung haben, wie die Brasseyschen Theorien über dasVerhältnis von Arbeitslohn, Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Das einzige„Gesetz“, das (außer den Gesetzen, die die Verwertung des Kapitalsim allgemeinen beherrschen und die wir kennen) auf die Gestaltungdes Arbeitslohns Anwendung findet, ist das erste allgemeine Preis-gesetz von Angebot und Nachfrage. Im übrigen wird man sich damitbegnügen müssen, in bescheidenem Umfange Tendenzen festzustellen,die die Bildung des Arbeitslohns unter bestimmten historischen Vor-aussetzungen beherrschen.
3. Worauf es uns an dieser Stelle ankommt, ist der Nachweis,daß im Verlaufe der hochkapitalistischen Periode — also geschichtlich —