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3. Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus ; 1 (1927) Die Grundlagen - Der Aufbau
Entstehung
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457
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Siebenundzwanzigstes Kapitel: Die ökonomische Anpassung 457

In Handel und Verkehr ergeben sich folgende Ziffern für die Weiber:

Gewerbezweig

1861

1871

1881

1891

1901

1911

Kaufmännische Angestellte

(Commercial Clerks) . .

5

16

33

72

153

245

Telegraph und Telephon .

82

76

236

291

406

522

Buchhandel (Stationery) .Schnittwarenhandel (Dra-

345

380

531

600

643

653

pers, mercers) ....

208

257

349

433

504

560

Quelle: General Report of Census.

3. Vereinigte Staaten von Amerika:

Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen weiblichen Geschlechts betrug:

1890 . 3914571 = 14,9%

1900 . 5319397 = 17,4,,

1910 . 8075772 = 21,1,,

Das koloniale Gepräge des Landes, das bis zum Ende des 19. Jahr-hunderts in der verhältnismäßig geringeren Beteiligung der Frauen ander Erwerbsarbeit sich aussprach, ist verschwunden: Amerika hat jetzt fastebensoviel erwerbstätige Frauen als die europäischen Länder.

Der Anteil des weiblichen Geschlechts an der industriellen Lohn-arbeiterschaft ist seit 1880 sich fast völlig gleichgeblieben: 19,5%.

Die zehn größten Weiberindustrien (mit mehr als 50000 Lohnarbeiternweiblichen Geschlechts), gleichzeitig auch diejenigen mit dem größten An-teil der Frauen an der Gesamtarbeiterschaft, sind (1910) nach der Höhedes Anteilverhältnisses geordnet folgende:

Gewerbezweig Anteil der Zahl der beschäftigten

Frauen

Frauen

Strickerei und Wirkerei.

. 64,5

88183

Frauenkleiderindustrie.

. 63,3

103063

Seidenindustrie.

. 57,1

58441

Männerkleiderindustrie.

, 55,5

142781

Konservenindustrie.

. 49,8

77593

Tabakindustrie.

. 46,5

84193

Woll- und Kammgarnindustrie . ,

. 41,3

72409

Baumwollindustrie.

, 38,7

150057

Schuhindustrie.

, 33,3

70457

Buchdruckerei und Buchhandel . ,

. 22,4

60973

Quelle: Abstract of the (XII. XIII.)

Census und Abstract U. S.

Der Frauenlohn verhält sich zum Männerlohn für die gleiche Arbeits-leistung etwa wie 3 : 5 (45), beträgt also drei Fünftel bis drei Vierteldes Männerlohns.

So wenigstens lehrt es die umfangreiche Aufstellung der Ortslöhne inDeutschland , die gemäß § 149152 der Reichsversicherungsordnung (vordem Kriege) festgesetzt wurden. Sie ist vollständig veröffentlicht in derBeilage zu Nr. 5 des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom 16. Januar