Siebenundzwanzigstes Kapitel: Die ökonomische Anpassung 457
In Handel und Verkehr ergeben sich folgende Ziffern für die Weiber:
Gewerbezweig
1861
1871
1881
1891
1901
1911
Kaufmännische Angestellte
(Commercial Clerks) . .
5
16
33
72
153
245
Telegraph und Telephon .
82
76
236
291
406
522
Buchhandel (Stationery) .Schnittwarenhandel (Dra-
345
380
531
600
643
653
pers, mercers) ....
208
257
349
433
504
560
Quelle: General Report of Census.
3. Vereinigte Staaten von Amerika:
Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen weiblichen Geschlechts betrug:
1890 . 3914571 = 14,9%
1900 . 5319397 = 17,4,,
1910 . 8075772 = 21,1,,
Das koloniale Gepräge des Landes, das bis zum Ende des 19. Jahr-hunderts in der verhältnismäßig geringeren Beteiligung der Frauen ander Erwerbsarbeit sich aussprach, ist verschwunden: Amerika hat jetzt fastebensoviel erwerbstätige Frauen als die europäischen Länder.
Der Anteil des weiblichen Geschlechts an der industriellen Lohn-arbeiterschaft ist seit 1880 sich fast völlig gleichgeblieben: 19,5%.
Die zehn größten Weiberindustrien (mit mehr als 50000 Lohnarbeiternweiblichen Geschlechts), gleichzeitig auch diejenigen mit dem größten An-teil der Frauen an der Gesamtarbeiterschaft, sind (1910) nach der Höhedes Anteilverhältnisses geordnet folgende:
Gewerbezweig Anteil der Zahl der beschäftigten
Frauen
Frauen
Strickerei und Wirkerei.
. 64,5
88183
Frauenkleiderindustrie.
. 63,3
103063
Seidenindustrie.
. 57,1
58441
Männerkleiderindustrie.
, 55,5
142781
Konservenindustrie.
. 49,8
77593
Tabakindustrie.
. 46,5
84193
Woll- und Kammgarnindustrie . ,
. 41,3
72409
Baumwollindustrie.
, 38,7
150057
Schuhindustrie.
, 33,3
70457
Buchdruckerei und Buchhandel . ,
. 22,4
60973
Quelle: Abstract of the (XII. XIII.)
Der Frauenlohn verhält sich zum Männerlohn für die gleiche Arbeits-leistung etwa wie 3 : 5 (4—5), beträgt also drei Fünftel bis drei Vierteldes Männerlohns.
So wenigstens lehrt es die umfangreiche Aufstellung der Ortslöhne inDeutschland , die gemäß § 149—152 der Reichsversicherungsordnung (vordem Kriege) festgesetzt wurden. Sie ist vollständig veröffentlicht in derBeilage zu Nr. 5 des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom 16. Januar