Neunundzwanzigstes Kapitel: Die exogene Nachfrage
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Ellison, Cotton Trade [1886], 64. Vgl. etwa noch Romesh Dutt ,The Economic History of India under British Rule. 3. ed. 1908.Ch. XVI.
In anderen Fällen erreicht man seinen Zweck, der europäischen WareEingang in den exotischen Ländern zn verschaffen, wohl auf wenigerschmerzhafte Weise. Man „weckt“ den Bedarf und nutzt Unerfahrenheit,Leichtsinn, Lasterhaftigkeit der Bevölkerung (Opium! Branntwein!Pulver!) aus, um seine Erzeugnisse los zu werden.
Ein Verfahren endlich, den Absatz in den exotischen Ländern aus-zuweiten, das immer beliebter geworden ist, verdankt der Technikdes modernen Kreditverkehrs seine Entstehung. Es besteht darin, daßdurch Übertragung von Werten in Gestalt von Kapital-anlagen oder Anleihen in ein Land dieses zur Steigerung seinerWareneinfuhr aus dem Gläubigerstaate angereizt wird.
Es ist zwar theoretisch möglich, kommt auch in Wirklichkeit nichtselten vor, daß eine „Kapitalwanderung“, wie man ungenau jeneWertübertragungen nennt, ohne Warenverschiebung stattfindet: dieKaufkraft im eigenen Lande kann durch Auslandskredite angeregtwerden, ohne daß fremde Waren eingeführt werden, auch ist die Über-tragung von Bargeld (Gold) ein gar nicht unwesentlicher Fall, derz. B. eintritt, wenn eine Anleihe im Auslande aufgenommen wird,um die einheimische Währung zu verbessern. Als Regel darf jedoch an-genommen werden, zumal im Verkehr zwischen Ländern mit hoherkapitalistischer Kultur und ökonomisch rückständigen Ländern undfrüher noch häufiger als jetzt, daß mit der Übertragung der Wert-summe aus einem Lande in das andere, sei es in Gestalt von Kapital,sei es als Rentenfonds, eine Warenausfuhr in das aufnehmende Landverbunden ist.
Dieser Zusammenhang zwischen „Kapital“-Ausfuhr und Waren-ausfuhr tritt nur besonders deutlich in die Erscheinung, wenn an dieGewährung von Anleihen, die öffentliche Körper oder private Ge-sellschaften in Europa aufzunehmen veranlaßt sind, die Bedingunggeknüpft ist, für den ganzen oder einen sehr großen Betrag der AnleiheBestellungen in dem Lande zu machen, das das Geld leiht. Der Zwangbesteht dann für das borgende Land nur darin, daß es sich genötigtsieht, die Bestellungen, die es zu machen beabsichtigt, dem darleihendenLande zukommen zu lassen: in irgendeinem kapitalistischen Landewürde sie diese auf jeden Fall gemacht haben, wenn das eigene Landnoch keine Industrie, die ihm die notwendigen Produktionsmittel zur