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3. Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus ; 2 (1927) Der Hergang der hochkapitalistischen Wirtschaft : die gesamtwirtschaft ; mit mehreren Namen u. Sachregistern ...
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658 Dritter Abschnitt: Die Gestaltung d. Wirtschaft!. Prozesses i. d. Geschichte

Der Leser erinnert sich, daß ich die Versachlichung des Kredit-verkehrs in der Ausbildung dreier Grundsätze fand, die die neuzeit-liche Kreditwirtschaft kennzeichnen, nämlich:

1. des Bankprinzips,

2. des Effektenprinzips,

3. des Prinzips der bargeldlosen Zahlung.

Für alle Einzelheiten muß ich auf die frühere Darstellung verweisen.

II. Auf dem Arbeitsmarkte

Der Arbeitsvertrag hat verschiedene Staffeln durchlaufen.

Das Handwerk ebenso wie die feudale Landwirtschaft kennen dasgebundene Arbeitsverhältnis. Bei diesem tritt der Arbeiter inein Gemeinschaftsverhältnis ein, das nach überindividuellen Normengestaltet ist. Die Arbeitsbedingungen sind durch Gesetz, Sitte oderÜberlieferung festgesetzt und bestimmt, Beziehungen herzustellen,die ebenso den Bestand des Ganzen wie das leibliche und seelischeWohl des Einzelnen verbürgen. Jede rationale Zweckmäßigkeitserwä-gung liegt den Vertragschließenden fern. Das ökonomische Interesseist eingebettet in ein Gefüge sittlicher Normen.

Dieses Gefüge zerstört der Kapitalismus, indem er den ökonomischenInhalt des Arbeitsvertrages verabsolutiert. Dieser dient jetzt nur nochdazu, den Betrieb der kapitalistischen Wirtschaft aufrechtzuerhalten,der erste Schritt zur Rationalisierung. Der Arbeitsvertrag ist nunzunächst einfreier,individueller, den jeder einzelne Arbeitermit jedem einzelnen Unternehmer nach freiem Ermessen abschließt.

Bei demfreien Arbeitsvertrag ist es nun aber nicht geblieben.Auch er ist der Versachlichung anheimgefallen und hat damit diehöchste Stufe der Rationalität erreicht. Der versachlichte Arbeits-vertrag ist der kollektive Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag.Er besteht darin, daß maßgebend für die Gestaltung der Vertrags-bedingungen nicht mehr die willkürlichen Abmachungen der beidenVertragschließenden, sondern Vereinbarungen sind, die man ein fürallemal (für eine bestimmte Branche, einen bestimmten Ort, eine be-stimmte Zeit) festgesetzt hat, und die nun als Norm gelten bei jedemeinzelnen Vertragsabschluß. Das Entscheidende ist dabei dieses, daßdieser nicht mehr durch die unmittelbare Inbeziehungsetzung vonSeele zu Seele, sondern durch das Dazwischentreten eines Geistgebildeszustande kommt. Von nebensächlicher Bedeutung für die Geschäfts-form (wenn auch nicht für die praktischen Ziele der beteiligten Per-