Einundvierzigstes Kapitel: Die Versachlichung der Geschäftsformen 659
sonen) ist der Umstand, daß dieses Geistgebilde — der Tarif — dasWerk einer Gruppe von Arbeitern und Arbeitgebern, der in Ver-bänden organisierten Angehörigen des Gewerbes, ist. Siehe darüberdas vierundvierzigste Kapitel.
Man könnte daran denken, diese Bindung des einzelnen durch denTarif mit der Bindung zu vergleichen, die für den Arbeitsvertrag invorkapitalistischer Zeit bestand. Die Gleichheit ist aber rein äußerlich.Innerlich trennt den gebundenen Arbeitsvertrag des Gesellen und desKnechtes von dem Tarifvertrag eine Welt; während jener seine Bindungdem Gemeinschaftsverhältnis verdankte und auf üb er individuellen, letzt-lich außerökonomischen Normen ruhte, ist dieser ein rein rationalesZweckgebilde, aus kapitalistischem Geiste geboren, von Interessen-gesichtspunkten beherrscht. Ich nannte ihn deshalb auch die höhereStufe kapitalistischer Rationalität, weil er dem Bedürfnisse kapita-listischer Zwecke angepaßter ist als der freie Arbeitsvertrag, vor allemwegen der größeren Beständigkeit, die er den Arbeitsabmachungenverleiht, und die dadurch gewährleistete Sicherheit der Kalkulation.
. Es ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß schon die Einführungdes Akkordlohnes in gewissem Sinne einen Bruch mit dem individuellenArbeitsvertrag bedeutet. Der Lohn wird nicht mehr mit jedem Arbeiterfür sich vereinbart, sondern einheitlich für alle festgesetzt; der Unternehmerzahlt jedem für ein bestimmtes fertiggestelltes Produkt einen bestimmten,von vornherein festgesetzten Preis, und die individuelle Leistung wirdnicht mehr als Qualität, sondern nur noch als Massenleistung gewertet.Richard Seidel, Der kollektive Arbeitsvertrag in Deutschland (o. J.), 8/9.Vgl. auch unten Seite 671. Der Akkordlohn ist also der erste Schritt aufdem Wege zur Versachlichung des Arbeitsvertrages.
Angesichts dieser offenbaren Rationalität ist es auffallend, daß derkollektive Arbeitsvertrag so verhältnismäßig spät zur Anerkennunggelangt ist. Bei näherem Zusehen lassen sich aber sehr wohl Gründeanführen, die seine Einbürgerung und Verbreitung aufgehalten haben.Da ist erstens der Umstand zu berücksichtigen, daß der Tarifvertragpraktisch nur auf der Grundlage einer starken Arbeiterorganisationins Leben treten konnte, daß diese aber nur das Werk einer langenEntwicklung gewesen ist. Ferner ist zu bedenken, daß wegen diesesUrsprungs aus einer Arbeiterinteressenbewegung der Tarifvertrag auchkapitalistisch unzweckmäßige Erscheinungen mit heraufbrachte, wienamentlich die Tendenz zu Lohnerhöhung, aber auch die Beschränkungder Entschlußfreiheit des Unternehmers in mannigfacher Hinsicht (beider Anstellung von Arbeitern u. dgl.). Als ein besonderer Übelstand