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3. Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus ; 2 (1927) Der Hergang der hochkapitalistischen Wirtschaft : die gesamtwirtschaft ; mit mehreren Namen u. Sachregistern ...
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Di-eiuncl vierzigstes Kapitel: Das Kisiko und seine Bekämpfung (388

wovon in der Betriebslehre noch zu sprechen sein wird, sei es durchAnlegung von Reservefonds, was man sehr fälschlicher WeiseSelbst-versicherung nennt. Fälschlicherweise, weil das entscheidende MerkmalderVersicherung fehlt (es sei denn, man wollte die Konten etwaeinzelner Schiffe verselbständigt und als besondere Unternehmungensich gegenüberstehend denken), das ist nämlich die Verteilung desSchadens auf eine größere Zahl von Unternehmungen.

Versicherung im eigentlichen Sinne liegt dann vor, wenn die-jenigen Wirtschaften, das heißt eine größere Anzahl von Wirtschaftenmit gleicher Verlustgefahr, die nicht vom Schaden betroffen sind,diejenigen entschädigen, die den Schaden gehabt haben.

Dabei ist es gleichgültig für den hier allein beobachteten Enderfolg eine Darstellung des hochentwickelten Versicherungswesens fälltaus dem Rahmen dieses Werkes heraus, wie jede eingehende Behandlungeines bestimmten Zweiges der Wirtschaft, ob die Versicherten, unterdie der Schaden verteilt wird, auf genossenschaftlicher, erwerbswirt-schaftlicher oder gemeinwirtschaftlicher Grundlage zusammengefaßtwerden; ebenso wie es gleichgültig ist, nach welchem Verfahren dieAufbringung der Entschädigungssumme erfolgt, ob mittels Erhebungvon Prämien oder mittels Umlagen.

Die Versicherung bildet heute ein unentbehrliches Teilstück indem Räderwerke der kapitalistischen Wirtschaft. Selbst die Sicherungder Lage des Arbeiters mittels der sogenannten Sozialversicherungkönnte der Kapitalismus nur schwer entbehren. Während die weitausgedehntere Privatversicherung ihm schlechthin notwendig fürein reibungsloses Arbeiten der Maschinerie ist.

Die Gegenstände, auf die sich die Versicherung bezieht, sind fastso zahlreich wie die Anlässe zur Verlustgefahr. Es gibt:

(1.) Versicherung gegen Elementarschäden: Wasser-, Feuer-, Sturm-,Transportschäden-V ersicherung;

(2.) Versicherung gegen Schäden, die aus Verbrechen erwachsen:Unterschlagungs-, Diebstahl-, Raubversicherung;

(3.) Versicherung gegen wirtschaftliche Schäden: gegen Mietverluste(das heißt Leerstehen der Wohnungen: als Erwerbsuntemehmenschon seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, aber ohne Erfolg, ver-sucht, seit 1905 in Christiania auf der Grundlage der Gegen-seitigkeit, seit 1910 auch in Deutschland mit Erfolg durchge-führt), gegen Kursverluste (bei Auslosungen), gegen Preisverluste