682 Dritter Abschnitt: Die Gestaltung d. wirtschafte Prozesses i. d. Geschichte
Verhütung bei voller Freiheit des wirtschaftlichen Prozesses zu erreichensuchen, das sind die Maßregeln zur Herbeiführung eines Kredit-schutzes, das heißt also: Maßregeln, die den Zweck haben, dieeinzelne Unternehmung gegen die Gefahren zu sichern, die ihr aus derKreditunwürdigkeit des Schuldners erwachsen können. Einen Teildieser Maßregeln haben wir schon kennen gelernt, als ich die Mittel zurErhellung des Marktes besprach; es ist die Begründung von Aus-kunfteien, die gegen Entgelt über die geschäftliche Lage der einzelnenUnternehmungen Aufschluß erteilen. Daneben bestehen genossen-schaftliche „Gläubigerschutzverbände“, wie in der deutschen Textil-industrie, die durch Ausgabe von „schwarzen Listen“, durch Bekannt-gabe der „Manifestanten“ (Personen, die den Offenbarungseid ge-leistet haben ) u. dgl. ihre Mitglieder vor Geschäften mit säumigen oderkreditunwürdigen Schuldnern warnen. Die Produzenten werden unter-stützt durch die Wechselprotestliste des Zentralverbandes des deutschenBank- und Bankiergewerbes, das heißt durch die Zusammenstellungeiner Liste aller derjenigen Akzeptanten, deren Wechsel mangelsZahlung protestiert werden mußten. Und so. (Alle diese Maßregelnkönnte man unter die Mittel zur Erhellung des Marktes rubrizieren.)
III. Die Verteilung des Risikos
Ist der Schaden eingetreten, so muß man .trachten, den Verlust zuvermindern. Das kann geschehen durch Abwälzung des Schadens voneiner Wirtschaft auf die andere. Und man hat in der Tat eine ganzeReihe von Tricks ausgebildet, um eine solche Abwälzung zu bewirken:entsprechende Vertragsklauseln, Pfandbestellung, Termingeschäfte.Diese Maßnahmen interessieren uns hier aber nicht, wo uns nicht dasSchicksal der einzelnen Wirtschaft, sondern das der Gesamtwirtschaftam Herzen liegt. Samtwirtschartliche Bedeutung könnten sie höchstensdadurch gewinnen, daß die abschiebende Wirtschaft für den Bestanddes Ganzen wertvoller ist als diejenige, die den Schaden trägt, wen«etwa eine Bank sich durch Pfandbestellung sichert gegenüber einerEinzelwirtschaft.
Wichtiger ist eine andere Gruppe von Gepflogenheiten des Geschäfts-lebens, mittels deren der Schaden vermindert werden kann, das istseine Verteilung.
Diese Verteilung des eingetretenen Schadens kann innerhalb dereinzelnen Unternehmung erfolgen, sei es durch Vermannigf altigungder Geschäfte in sachlicher, räumlicher und persönlicher Hinsicht.