Dreiundvierzigstes Kapitel: Das Risiko und seine Bekämpfung 081
Überschwemmung, Feuchtigkeit, Hagel, Blitz, Erdbeben, Sturm,Unwegsamkeit, übermäßige Hitze oder Kälte u. a.
Gesellschaftliche Vorgänge, die eine Unternehmung gefährdenkönnen, sind entweder Verbrechen: Unterschlagung, Diebstahl, Raub,(man denke an die verheerende Wirkung des Seeraubes in frühererZeit!), oder wirtschaftliche Unfälle: Preisveränderung, Mietsverluste,Arbeitseinstellungen, Boykott, Lohnerhöhungen, Zahlungsunfähigkeitdes Schuldners, Valutaschwankungen.
II. Die Verhütung der Verlustgefahr
Vorbeugende Maßregeln, die dazu dienen sollen, den Eintritt desSchadens zu verhüten, sind während der ganzen hochkapitalistischenEpoche bewußt vom Staate getroffen und von mir schon erwähntworden, als ich die Entwicklung der Staatstätigkeit in ihrer grund-legenden Bedeutung für den Aufbau des Kapitalismus gewürdigt habe(siehe das 6. Kapitel). Was hier in Betracht kommt, ist die Beseitigungder „Hemmungen“ politischer Natur, die sich der Staat angelegen seinläßt durch Vermehrung der Sicherheit zu Wasser und zu Lande, istdie Vervollkommnung des Beobachtungs- und Erkundungswesens,namentlich zur See, durch Seekarten, Sturmsignale, Betonnung undBefeuerung der Küsten, ist die Ausbildung des Feuerlöschwesens, istdie Regulierung der Ströme (Anlage von Staubecken), ist die Ver-besserung der Straßen u. dgl. m.
Dann tragen bestimmte Umwandlungen der Technik unwill-kürlich dazu bei, die Verlustgefahren, namentlich die Feuersgefahr,zu verringern. Ich denke an die Erfindung des Blitzableiters, an dieEntwicklung der modernen Bauweise, die sich in wachsendem Umfangeder Steine und des Eisens statt des Holzes, der Schindeln, des Strohesbedient, an die Erfindung der Zentralheizung, der elektrischen Be-leuchtung u. a.
Aber in dem Maße, wie die natürlichen Veranlassungen zu Verlust-gefahren sich verringern, vermehren sich die sozialen Anlässe desRisikos. Und sie zu verhüten, werden zahlreiche Maßregeln ausprivater Entschließung getroffen, deren hier noch Erwähnung zutun ist.
Soweit sie darauf abzielen, die Freiheit des Marktverkehrs zu be-schränken oder im allgemeinen die Konjunktur zu stabilisieren, werdeich sie in den beiden folgenden Kapiteln aufführen. Hier dagegen isteiner Gruppe von Maßregeln zu gedenken, die das Ziel der Risiko-