Dreiundvierzigstes Kapitel
Das Risiko und seine Bekämpfung
Alle die bisher besprochenen Entwicklungen und Maßregeln ver-helfen dazu, den Ablauf der Geschäfte auf dem Markte möglichst glattzu gestalten, trotzdem oder vielleicht gerade weil der wirtschaftlicheVerkehr seine Freiheit bewahrte.
Trotz aller Rationalisierungstendenzen ist nun aber dem Unter-nehmer auf dem freien Markte doch nicht ganz wohl. Er begegnetdort nach wie vor allerhand Unzuträglichkeiten, die ihm das Daseinverbittern. Aber sie verringern sich. Die folgenden drei Kapitel behandelnEntwicklungen und Maßregeln, die die Wirkung haben, die Nachteile,die sich aus einem ungehinderten Verlauf des wirtschaftlichen Prozessesergeben, zu beseitigen. Sie tun es teilweise, indem sie die Freiheit diesesProzesses aufheben — das sind die im 44. Kapitel behandelten Ent-wicklungen und Maßregeln —, teilweise ohne dieses letzte Mittel in An-wendung zu bringen. Das ist der Fall dieses (48.) Kapitels, in demdas Risiko und seine Bekämpfung zur Darstellung gelangt.
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I. Die Entstehung der Verlustgefahr
Das Geschäftsrisiko, das heißt die Verlustgefahr, kann einen ganzenGeschäftszweig betreffen, der infolge einer ungünstigen KonjunkturNot leidet. Dieser Fall scheidet hier aus der Betrachtung aus. Das-jenige, was zu seiner Entstehung führt, wurde im 38. Kapitel erörtert,dasjenige, was zu seiner Beseitigung beiträgt, wird im 45. Kapitelausgeführt werden. Hier handelt es sich um die Verlustgefahren, denendie einzelneUnternehmung ausgesetzt ist, und die ein sozialökonomischesInteresse zwar nicht als solche, wohl aber als mögliche Ursache vonallgemeinen Störungen des wirtschaftlichen Prozesses bieten.
Die Veranlassung zu Verlusten können sowohl Vorgänge 'in derNatur als Vorgänge in der Gesellschaft bieten.
Naturereignisse können zur Zerstörung von Waren, Transport-mitteln, Gebäuden führen. Solche Naturereignisse sind: Feuersbrunst