752 Dritter Abschnitt: Die Gestaltung d. wirtschafte Prozesses i. d. Geschichte
b) Pachtverträge der Brauereien auch mit großen, kapitalistischenSchank- und Speisewirtschaften;
c) das unter dem Fremdnamen Support-Account bekannte Ein-richtungsgeschäft im Überseehandel, bei dem ein europäisches Hauseinem jungen, tüchtigen Anfänger über See sein Geschäft vollständigeinrichtet mit der ihm auf erlegten Verpflichtung, seine Bestellungennur beim „Mutterhaus“, das heißt also dem Geldgeber, zu machen.
II. Die Finanzierung durch Banken1. Die Finanzierung der Großindustrie
Welche große Ausdehnung im Laufe der Entwicklung die bank-mäßige Finanzierung für die meisten Industrien, allen voran die Montan-und Elektrizitätsindustrie, aber auch für die chemische Industrie, dieTextilindustrie, die Brauereien u. a., gewonnen hat, haben wir schonerfahren, als ich die Mittel zur Beschaffung des Geldkapitals besprochenhabe.
Wir wollen uns nur noch einmal zum Bewußtsein bringen, daß dieIndustrie in dem Maße eine Kundin der Banken wird, als ihre Geschäfts-form die Aktiengesellschaft ist. Man kann deutlich wahrnehmen, wie dieFinanzierung der Industrie durch die Banken erfolgt, wo und insoweitdas Aktienprinzip zur Herrschaft gelangt: Unterschied zwischen deroberschlesischen und der rheinisch-westfälischen Montanindustrie!
Und das aus naheliegenden Gründen.
Die Aktiengesellschaft steht ihrem Wesen nach von ihrer Wiege(Gründung) bis zur Bahre (Sanierung) in regelmäßigen Beziehungenzu den Banken. Schon ihr Grundkapital ist Fremdkapital, bei dessenBeschaffung die Mithilfe der Banken fast unentbehrlich ist. Dann wirddas Grundkapital durch Kredit ausgeweitet, den am besten auch dieBank besorgt. Und diese leiht lieber der Aktiengesellschaft als demPrivatunternehmen, weil diese — wie ich schon angedeutet habe —kreditwürdiger ist. Die größere Kreditwürdigkeit der Aktiengesellschaftbegründen folgende Eigenarten dieser Unternehmungsform:
(1) die Versachlichung des Kapital Verhältnisses, das heißt dessenLoslösung von der Person und deren Zufälligkeiten. „Die juristischenPersonen (spielen) nicht Karten, haben keine heimlichen Gebebten,reisen nicht nach Monaco , übertragen ihr Vermögen nicht auf ihreFrauen“ usw. (Petrazycki);
(2) die gesetzliche Sicherung ihrer Substanz: Bindung des Grund-kapitals, gesetzliche Reserven;