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Erstes Kapitel: Die Entstehung der modernen Heere
gründet sein. Ein privatrechtlicher Zwang ergreift die ganzePerson des Kriegers, der alsdann als „Sklave“ erscheint. SeineHeerespflicht ist in der Tatsache begründet, daß er persönlichunfrei ist, während sie im andern Falle aus seiner Eigen-schaft als Angehöriger eines bestimmten Verbands folgt. DerKrieger wird als Bauer oder als Kitter oder als Untertan„aufgeboten“: daher „Aufgebotsheere“ auf diesem Wege zu-stande kommen, die entweder nur einen Teil einer Volks-gemeinschaft umfassen und dann Klassenheere sind oder ausder ganzen Volksgemeinschaft hervorgehen und dann Volks-heere sind.
Die „freien“ Heere bestehen demgegenüber aus Kriegern,die aus freier Entschließung zur Waffe gegriffen haben. Istihr Entschluß im Hinblick auf die im Kampfe erhofften End-erfolge zustande gekommen, haben sie sich zum „Schutze desVaterlandes“ oder zur Verteidigung irgendwelcher anderenInteressen vereinigt, so sprechen wir von Freiwilligen-Heerenim eigentlichen Sinne. Tun sie dagegen Kriegsdienst gegenunmittelbare Bezahlung, sind sie „angeworben“, zu bestimmtenLeistungen vertragsgemäß gegen Entgelt verpflichtet, so habenwir „Söldnerheere“ vor uns.
4. kann man nach der inneren Gliederung der Heere nochIndividual- und Kollektivheere unterscheiden, überwelchen Unterschied ich im weiteren Verlauf der Darstellungmich näher auslassen werde.
Die Einteilung der Heeresformen, die ich hier vorgenommenhabe, ist nicht die übliche. Mir scheint sie aber zweckmäßig,vor allem im Hinblick auf die im folgenden anzustellendenBetrachtungen. Es schmerzt einen oft geradezu körperlich,wenn man etwa „stehendes Heer“ und „Söldnerheer“ gegen-übergestellt sieht, was eine Kontrastierung ist wie sie etwa dieGegenüberstellung von Konkret und Konvex enthält. Man tutgut, sich solchen Verstößen gegenüber gegenwärtig zu halten,daß die Gesichtspunkte, nach denen man bestimmte Heeres-