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Zweites Kapitel: Der Unterhalt der Heere
personell mit der Ausrüstung beauftragen, die diese dannerwerbsmäßig, also gegen ein Entgelt, bewerkstelligen. Wirsprechen dann von einem „Lieferungswesen“, das der Staatorganisiert, um das Heer auszurüsten.
Zwischen der reinen Dezentralisation und der reinen Zen-tralisation gibt es Zwischenstufen verschiedenster Art. So istes beispielsweise möglich, daß zwar der einzelne Krieger fürseinen Unterhalt zu sorgen hat, daß der Staat aber Vor-kehrungen trifft, die dem Krieger ein sicheres und preiswertesAngebot gewährleisten. Oder aber weder der Staat noch dereinzelne Krieger übernehmen die Ausrüstung; diese obliegtvielmehr irgendwelcher Zwischeninstanz, wie dem Oberstenoder dem Hauptmann (sogenannte Kompagniewirtschaft).
Die Organisation der Heeresausrüstung gestaltet sich nunaber so sehr mannigfaltig deshalb, weil jedes der genanntenOrganisationsprinzipieu wiederum sehr verschiedene Möglich-keiten offen läßt, sich in den Besitz der zur Ausrüstung erforder-lichen Gebrauchsgegenstände zu setzen. Diese können nämlichentweder von demjenigen, der für die Ausrüstung zu sorgenhat, selber hergestellt werden. Der Staat beispielsweise kanndie Waffen, die Uniformen, das Brot, die Pferde in seineneigenen Wirtschaften erzeugen und kann dann die gebrauchs-fertigen Gegenstände den einzelnen Kriegern darbieten. Oderder zur Ausrüstung Verpflichtete: Staat, Kompagniechef,Einzelkrieger, verschafft sich auf irgendeine Weise die vonanderen bereits fertiggestellten Gebrauchsgüter.
„Verschaffen“ aber kann man sich Gegenstände auf grund-sätzlich sehr verschiedene Weise: man kann sie dem andern,ohne ihm ein Entgelt dafür zu bieten, wegnehmen: das„System“ der Ausrüstung, das auf diesem Wege zustandekommt, ist das der Plünderung, des Raubes. Oder man kanndem andern einen Gegenwert für den von ihm uns über-lassenen Gegenstand darreichen; man kann ihm, da derGegenwert meist in Geld bestehen wird, den Gegenstand