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Zweites Kapitel: Der Unterhalt der Heere
(Instanz oder Form der Beschaffung) ergeben, können sichnun wieder in der verschiedensten Weise kreuzen: eine aufDezentralisation beruhende Ausrüstung kann ebensogut wieeine auf dem Prinzip der Zentralisation aufgebaute durchEigenproduktion der Güter, wie durch Plünderung, wie durchRequirierung, wie durch freihändigen Kauf bewerkstelligtwerden.
Ganz bunt gestaltet sich aber das Bild der Heeres-ausrüstung dadurch, daß deren verschiedene Systeme nun indie verschiedenen Heeresverfassungen eingeordnet sein können.Dadurch ergibt sich eine ungezählte Anzahl von verschiedenenKombinationen. Es läßt sich auch nicht einmal sagen, daßbestimmte Ausrüstungsmethoden mit Notwendigkeit an be-stimmte Formen der Heeresverfassung gebunden seien, wennauch natürlich hei einem Staatsheere leichter eine Zentrali-sation der Ausrüstung zustande kommen wird wie bei einemPrivatheere; wenn auch ein Söldnerheer eher zur Erwerbunggenußreifer Güter neigen wird als zur Eigenproduktion. Not-wendig gebunden ist aber kein einziges Ausrüstungsprinzipan eine bestimmte Heeresform (wie denn auch in der Ge-schichte sich alle möglichen Kombinationen tatsächlich heraus-gebildet haben).
Eher erzwingt schon eine bestimmte Technik der Kriegs-führung eine bestimmte Methode der Ausrüstung.
So ergibt sich aus der Verwendung von Artillerie leichteine gewisse Zentralisation in der Waffenbeschaffung: eineKanone kann der einzelne Krieger nicht mitzubringen ver-pflichtet werden, wie er verpflichtet sein kann, mit seinerHellebarde oder seiner Muskete anzutreten.
Ebenso erzeugt die Eigenart der Schiffahrt aus sichheraus leicht die Nötigung zu einem Mindestmaß von Zentrali-sation der Beköstigung: wenn ein Schiff einen Monat langauf See bleibt, so müssen die Nahrungsmittel für die hundertoder tausend Mann Besatzung jedenfalls im Schiffe sich be-