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Viertes Kapitel: Die Beköstigungder Heere
I. Die Verpflegungssysteme
Wir werden gut tun, wieder Landheer und Marine ge-sondert zu betrachten, da die Verpflegung ihrer Truppen dochzu viel innere Verschiedenheiten aufweist, um sie in einemzu betrachten.
Das ganze Mittelalter hindurch bis tief in die neuere Zeithinein war es bei den Landtruppen die Regel, daß jederKrieger für seinen Unterhalt selbst sorgte oder daß dieNächststehenden ihn mit Unterhaltsmitteln in natura ver-sahen , ganz gleich ob es Reiterheere oder Fußheere, obAufgebots- oder Söldnertruppen waren.
Um ein paar Beispiele aus der Zeit des späten Mittel-alters (15. Jahrhundert) herauszugreifen: Die Verpflegungdes Schweizer Aufgebotsheeres lag den Gemeinden ob, indenen sie aber dezentralisiert war. In Bern gab es 17 Stubenoder Gesellschaften, die ihren Mitgliedern die Verpflegunggaben 211 . Neben der mitgegebenen und gelieferten Ver-pflegung mußte der Unterhalt im Feldlager durch freien Ein-kauf gedeckt werden.
Die Ordonnanzkompagnien Karls des Kühnen (1471)mußten sich selbst beköstigen, auch auf dem Marsch 212 .
Das galt selbstverständlich auch von allen auf Zeit an-geworbenen Söldnertruppen.
Es ist der Zustand, der noch zur Zeit Wallensteinsherrscht 218 .