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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. yg

Hie und da hat sich die patriarchalische ländliche Verfassung desMittelalters bis ins 19. Jahrhundert erhalten, so zum Beispiel in demHauptteile von Kursachsen, auch in Thüringen , sogar in den westlichenTeilen der Mark Brandenburg und in Hannover . Da sind noch am An-fang des 19. Jahrhunderts die uns so fremd gewordenen grundherr-lichen Hechte in Blüte. Der Bauer zahlt einen Zins an den Grundherrn,Jahr für Jahr, er gibt beim Besitzwechsel noch Laudemien, er zahltbeim Wegzug einen Abschoß, er leistet hie und da einen Ackerdienst mitseinem eigenen Gespann auf den Feldern des Grundherrn. Alles dies be-steht als Hechtsaltertum fort, ehrwürdig durch sein Alter, gerechtfertigtdurch uralte Urkunden, höchst lehrreich für den Forscher, aber unver-ständlich für den natürlichen Menschen, hemmend für den Fortschrittder Landwirtschaft, vor allem der Bauern.

Während des 18. Jahrhunderts bereits wird diese Verfassung vonallen Denkenden verurteilt; denn die Zweckmäßigkeit ist und bleibt dieSeele der Bechtsentwicklung, und als zweckmäßig erkennt die Zeit derAufklärung nur dies an: Lösung der Individuen aus alten, starr ge-wordenen Verbänden und Verwandlung aller bäuerlichen Besitzrechtein einfaches, klares Eigentum der Besitzenden. Das soll geschehenso fordert es die Aufklärung mit Schonung wohlerworbener undverjährter Rechte, nicht durch gewaltsamen Bruch und nicht mit Schädi-gung in bezug auf das Vermögen des Grundherrn. Daher der lauteRuf nach Ablösung der bäuerlichen Lasten. Die uralte Verbindungzwischen Bauern und Grundherrn wird nach dem Jahre 1789 gelöst,der Bauer wird zum unabhängigen Eigentümer gemacht, der Grundherrwird durch Geldrenten entschädigt.

Aber, so wird man fragen, wo ist denn hier der kapitalistische Be-trieb? Der Leser vermißt ihn mit Recht; denn wir haben ja nur diemittelalterliche Agrarverfassung betrachtet und nur von den Gegendengeredet, wo sich diese Verfassung, veraltet und verknöchert wie sie war,in die Neuzeit herübergeschleppt hat, und dem Mittelalter war der kapita-listische Betrieb des Rittergutes völlig fremd.

Aber man hat doch soviel vom Landjunker im Nordosten Deutsch-lands gehört, der seine Bauern schindet, der sie wie Leibeigene be-handelt, der in Mecklenburg und Pommern, in der Lausitz, in Ober-schlesien, in West- und Ostpreußen , in der Neumark eine Wirtschafttreibt, die dem westlichen Deutschen bereits polnisch vorkommt; istdieser Junker und sind seine in Knechtschaft versunkenen Bauern etwa