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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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94 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.

Bauern verrichtet. Der Bauer schuldet seiner Obrigkeit hier dem Ritter einige Dienste, oder vielmehr die Dienste liegen als dingliche Last aufdem Bauerngut. Die Zahl der Bauern ist groß; der Umfang des ursprüng-lichen Rittergutes, das innerhalb der ritterlichen Grundherrschaft liegt,ist gering; die schuldigen Dienste, auch wenn sie Frondienste heißen,sind unbedeutend und fast unmerklich für den Bauern; er pflügt undeggt und sät und erntet einige Tage im Jahr auf den Äckern des Ritters.Diese Last liegt auf dem Bauernhof, nicht auf dem Bauern selbst, erkann es durch einen Knecht besorgen lassen; und der Bauer würde niezuslimmen, wenn er etwa, statt der ganz unbedeutenden Dienste, eineGeldgabe geben sollte.

Der Bauer ist, trotzdem er eine Obrigkeit hat, ein freier Mann; erkann abziehen, wenn er für einen Nachfolger sorgt, damit der Hof nichtleer stehen bleibt; er hat ein gutes Besitzrecht; er empfindet die lokaleObrigkeit des Ritters als die natürliche Ordnung. Wenn er seine Kinderals Gesinde verdingen will, so ist er froh, sie zuerst dem erbherrlichenRitter anbieten zu dürfen.

Hiermit haben wir das Bild der mittelalterlichen ländlichen Ver-fassung. An Gewalt und Unrecht hat es auch damals nicht gefehlt.Denken wir nur an die mannigfaltigen Fehden der Ritter untereinander,wie sie sich gegenseitig überfallen und wie sie, einer dem anderen, diezinspflichtigen Bauern zerstören, und welche Unsicherheit des Rechtsund des Verkehrs da oft und lange geherrscht hat. Und auch sonst warmanches schlimmer als jetzt; es genügt, die verheerenden Seuchen inErinnerung zu bringen, die damals wirklich Länder verwüsteten: diePest und der schwarze Tod.

Aber was auch Böses dem Mittelalter nachgesagt werden mag, einenVorwurf kann man ihm nicht machen; das Mittelalter kennt weder imstädtischen Gewerbe noch in der Landwirtschaft die wirtschaftliche Aus-beutung des Nebenmenschen. Der Erwerbstrieb, die gebildete Form derHabsucht, ist dem Gewerbe und der Landwirtschaft fremd; das Gewerbeist vorwiegend Ausübung einer erlernten Kunst; die Landwirtschaft istnoch Anbau von Brotfrüchten und Anzucht von Haustieren zu eigenemVerbrauch. Nur der Handel kennt den Durst nach Reichtum. DiesenHandel verachtet der ritterlich erzogene Mann, und wenn er gelegentlicheinen Zug von Kauffahrern plündert, so hat er dabei das Gefühl, demelenden Krämergesindel einmal einen wohlverdienten Denkzettel an-gehängt zu haben.