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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. 93

für den eigenen Verbrauch in seine Speicher sammelt, neben den Natural-abgaben, die ihm seine Bauern geben.

Dieser meist sehr kleine Teil des Landes im Vergleich mit demUmfange der Grundherrschaft ist nicht klein, wenn man ihn mit demBesitz eines Bauern vergleicht; und man könnte also, wenn nur auf dieGröße gesehen wird, sagen, daß der Grundherr innerhalb seines Herr-schaftsbezirkes neben den vielen bäuerlichen Kleinbetrieben, die ihmunterworfen sind, einen eigenen Großbetrieb habe. Zweifellos hat eroft einen solchen; aber dieser Betrieb ist eben nur groß; er ist jedoch,worauf es hier ankommt, noch ganz naturalwirtschaftlich; denn wasder Grundherr da an Getreide bauen, an Vieh züchten läßt, das wandertaus Speicher und Stall nicht auf den Markt zum Verkauf, sondern eswandert in die Küche zum Verbrauch.

Das Mittelalter kennt weder im Gewerbe noch in der Landwirtschaftden kapitalistischen Betrieb; es kennt aber den etwas größeren eigenenBetrieb der Grundherren, nicht etwa allein den Kleinbetrieb der Bauern.Doch ist der größere eigene Betrieb der Grundherren sozusagen ohne alleBeziehungen zum Markt, und deshalb kann der Grundherr, trotz eigenenBetriebes, dennoch mit Stolz von sich behaupten, daß er nicht im Er-werbsleben stehe; er läßt nur durch Leute, die von ihm abhängen, aufeinem Teil des von ihm beherrschten Bodens Früchte bauen, die er unddie Seinigen selber verzehren.

Von allen Grundherren ist im Nordosten Deutschlands am wichtigstender Ritter. Er dient dem Landesherrn zu Roß, er folgt dem Aufgebotnach der Weise der Lehensverfassung, er hat, um bestehen zu können,gegen Ende des i5. Jahrhunderts eine Grundherrschaft und innerhalbderselben einen eigenen Gutsbetrieb, der aber durchaus nur natural wirt-schaftlich wirkt. Dies ist das ursprüngliche Rittergut; sagen wir, eswar so groß wie vier, sechs, vielleicht wie acht Bauerngüter, so ernährtees doch eben nur den Ritter und seinen weitläufigen Haushalt. ,

Der Ritter ist weder besonders gebildet noch lebt er üppig, er ist derMann des Waffenwerkes, tapfer, roh, genügsam. Es liegt ihm fern, dieBewirtschaftung des eigenen Gutes mit besonderer Sorgfalt oder gar miteigener Anstrengung zu betreiben. Er widmet sich neben dem Waffen-werk höchstens seinen obrigkeitlichen Pflichten als Herr des niederenGerichts, als Kirchenpatron, und wacht darüber, daß ihm von den Bauerndie Grundabgaben eingehen. Die eigene Wirtschaft geht so landesüblichnebenher, und zwar werden ihm die wichtigsten Feldarbeiten von den