Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft.
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wohnen; herrschaftliche Äcker und Bauernäcker liegen im Gemenge;sie werden nach den Regeln der Dreifelderwirtschaft bestellt, und des-halb ist die Flur in drei örtlich festliegende Teile — die drei Felder —-geteilt, und jeder Bauer, wie auch der Gutsherr, hat Äcker in jedem derdrei Felder liegen. Der Wald gehört dem Gutsherrn, der Bauer hat abergewisse Berechtigungen zum Bezug von Bauholz und Brennholz. Nochfehlt die Separation, welche später die Gemengelage der Äcker beseitigt;noch fehlt die Gemeinheitsteilung, welche den Wald von Nutzungs-rechten der Bauern befreit; noch werden weitgehende Berechtigungenauf fremden Äckern ausgeübt: zum Beispiel so, daß der Gutsherr aufdem Brachfelde im Frühjahr und auf den Stoppelfeldern im Herbstseine Schafherde weiden läßt, nicht etwa bloß auf seinen Äckern,sondern auf allen Äckern, auch auf denen der Bauern.
Wie werden nun die gutsherrlichen Äcker bestellt, da man auf demherrschaftlichen Hofe kein Zugvieh hat? Das geschieht durch die Fron-dienste der Bauern. Der Inspektor — wie wir heute sagen würden —sagt den Bauern am Abend vorher an, wo sie sich mit bespanntemPflug oder mit bespannter Egge morgen früh einzufinden haben; danngeht es aufs Feld hinaus, und unter Zanken und Fluchen wird derträge Gaul und der widerwillige Mann zu seiner verdammten Pflichtund Schuldigkeit angehalten. Kommt die Zeit der Ernte heran, so werdenneben den Spanndiensten die Handdienste der kleinen Leute wichtig; esversteht sich durchaus von selbst, daß der Herrendienst allem anderenvorgeht. Im Winter müssen die kleinen Leute das Getreide ausdreschen,und der Bauer muß das Getreide auf den nächsten Marktplatz .fahren,wieder mit seinem Gespann, viele Meilen weit. So ist alles, was an Arbeitfür den Gutsherrn nötig ist, auf die Bauern verteilt oder, richtiger ge-sagt, auf die Einwohner des Dorfes, mögen sie eigentliche Bauern seinoder nicht, das heißt: mögen sie einen Bauernhof bewirtschaften odernicht. Und daraus ergibt sich, daß der Gutsherr, ebenso wie er kein Zug-vieh auf seinem Hofe hält, auch keine Arbeiterwohnungen in der Näheseines Hofes braucht; denn er hat keine besonderen Landarbeiter; dieArbeit wird ja von den Einwohnern seines Dorfes verrichtet, sie istauf diese Einwohnerschaft je nach deren Kräften, sei es als Spanndienstoder als Handdienst, verteilt; sie ist vielleicht sehr drückend, aber sieist doch in gewissem Sinne Nebenbeschäftigung, nämlich in dem Sinne,daß weitaus die meisten Einwohner des Dorfes auch eine eigene Wirt-