Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. LI3
der Kuh und etwas Wolle von den Schafen; einige Gänse und Hühnerkommen dazu. Für eine Landwirtschaft ist das zu wenig; der Büdnersoll auch gar nicht allein davon leben, er soll sich dem Gutsherrn alsArbeiter zur Verfügung stellen. Der Sinn dieses Vorschlages ist also:wir brauchen, um die Frondienste zu ersetzen, einen eigenen Arbeiter-stand. Soll der Bauer nicht mehr nebenher für uns arbeiten, so wollenwir Leute haben, die nur Arbeiter sind; wir brauchen von jetzt abGutsarbeiter, und wir wollen die nötige Anzahl der Bauern, die noch dasind, in solche Gutsarbeiter verwandeln.
Aber die Bauern sind ja nun frei; werden sie sich die Verwandlungin Gutsarbeiter, eine unbestrittene Herabsetzung, als freie Leute gefallenlassen? Doch nur, wenn sie gezwungen werden; und wie soll man freieLeute zwingen? Darin zeigt sich nun gerade der Tiefsinn jenes Planes.Das Zwangsmittel der Untertänigkeit ist weggefallen; aber wie, wennman dem freigewordenen Bauer sein Land abnimmt und es dem Guts-lande zuschlägt? Dann dehnt sich erstens der gutsherrliche Betrieb ge-waltig aus, was einem dringenden Wunsche der Gutsherren entspricht;und zweitens muß doch der landlos gewordene freie Mann weiter leben;vom Lande lebt er nicht mehr, er sieht sich also nach anderem Verdiensteum und findet keinen anderen als etwa den Arbeitslohn. Er meldet sichalso ehrerbietig auf dem Gutshofe seines früheren Herrn als Gutsarbeiter.Er bittet um die Anweisung einer Büdnerstelle, und der Stand freierGutsarbeiler ist fertig. Der Gutsherr kann die Erbuntertänigkeit ent-behren; denn die Landlosigkeit seiner Leute leistet dasselbe, sie zwingtseine Leute zur Gutsarbeil. Aus dem Erbherrn, dem mit der Herrschaftüber die Leute auch die Sorge für deren Wohl ohgelegen hatte, wird• nun der Arbeitgeber, der nicht mehr durch die Verfassung, sondernnur noch durch seine Gutherzigkeit genötigt wird, sich um seine Leutezu bekümmern. Zum Glück wirken ältere Gesetze, wenn sie verschwundensind, noch in den Sitten nach, und so war gewiß, auch freien Arbeiterngegenüber, ein patriarchalisches Verhältnis häufig zu erwarten. Der Vor-schlag läuft aber doch darauf hinaus, das Bauernlegen wieder in Gangzu bringen und Bauern in Gutsarbeiter zu verwandeln.
Beides steht in schreiendem Widerspruch zu den Überlieferungen despreußischen Staates. Es mußte damals, das fühlen wir deutlich, es mußteSchranken geben, an denen der unerhörte Vorschlag abprallte. Unter-suchen wir, welche Schranken das waren.
So überraschend es für unsere Zeit sein mag, das Privatrecht engeren
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