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II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
Mit begreiflicher Schüchternheit versuche ich nun, von den Ergeb-nissen fremden Fleißes Rechenschaft zu geben. Ich beschränke michauf das, was den Norden Deutschlands betrifft; denn gerade weil unsdies die Hauptsache schien, haben wir die Versammlung nach Berlin ein-berufen. Aber selbst wenn diese räumliche Abgrenzung zugestanden wird,muß ich noch Unzähliges zurückdrängen, was andere und was ins-besondere die Herren Verfasser der Vorarbeiten für höchst wichtig haltenwerden. Mögen sie mir meine Oberflächlichkeit verzeihen! Ich will weiternichts als einen flüchtigen Gesamteindruck wiedergeben, so wie ich ihngehabt habe; greife ich fehl, so möge man mich berichtigen.
So wie Cäsar sein Werk mit den Worten beginnt: Gallia est omnisdivisa in partes tres, dürfen wir vom deutschen Norden sagen: er zer-fällt in drei Teile. Der erste reicht von der holländischen Grenze bis zurWeser und heißt Westfalen; der zweite, zwischen Weser und Elbe , heißtNiedersachsen ; der dritte, östlich der Elbe, weitaus der größte Teil, solldas ostelbische Land heißen.
In jedem dieser drei Teile ist eine andere Verfassung der Landarbeiterzu Hause oder vielmehr vorwiegend zu Hause. Nicht entfernt soll hierbehauptet werden, daß jeder Teil nur je eine Arbeitsverfassung kenne;ganz und gar nicht! Aber so viel läßt sich zweifellos verteidigen, daßin jedem der drei Teile eine besondere Verfassung die häufigste, in An-betracht der übrigen da herrschenden Verhältnisse die angemessensteist. —
Wir beginnen nun mit Westfalen ; der dortige Landarbeiter heißtIleuerling.
Was sind Heuerlinge oder Heuerleute? Das Wort kommt ohneZweifel von heuern in der Bedeutung mieten oder pachten her, und inder Tat finden wir (Bd. 53, S. 3) folgenden Begriff: Heuerleute sindländliche Arbeiterfamilien, die von dem Arbeitgeber ein Stück Land (unddas kleine Haus darauf) pachten und dafür verpflichtet sind, eine be-stimmte Anzahl von Tagen ihre Arbeitskraft um einen billigeren Lohn,als dort sonst gebräuchlich ist, zur Verfügung zu stellen. Mithin führtder Heuerling — auf dem gepachteten Land — eine kleine Wirtschaftauf eigene Rechnung, und daneben arbeitet er für den Verpächter, dersein Arbeitgeber ist. Die Wirtschaft des Heuerlings ist so klein, daß erkein Gespann halten kann; ist Spannarbeit nötig, so wird dieselbe vomArbeitgeber besorgt, eine Gegenleistung, die sozusagen mit zum Lohngehört; wie denn überhaupt hier die Arbeit des Heuerlings nicht durch