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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.

Als Herr von Brünneck die erste Abhandlung schrieb, war meine aktenmäßigeDarstellung der Aufhebung der Leibeigenschaft in Ostpreußen noch nicht er-schienen; daraus erklärt sich hauptsächlich die Verschiedenheit. Im übrigen stimmtHerr von Brünneck in den meisten Punkten mit mir überein, was mir sehr schätzbarist, da seine Untersuchungen auf anderen Quellen als die meinigen beruhen. DenVorwurf, zu liberal oder zu biographisch zu sein, wird ihm niemand machen können;auch ist die Haltung durchaus wissenschaftlich; was ich im einzelnen auszusetzenhabe, ergibt sich aus dem obigen Vortrag.

Das Werk von R. Stadelmann hat seine Bedeutung in dem Reichtum an Akten-stücken, die, wenn auch aus allem Zusammenhang gerissen, doch großenteils zumerstenmal veröffentlicht sind und als Stichproben archivalischer Nachforschung dieWißbegierde mehr reizen als befriedigen. Leider fehlt die Angabe, woher die Stich-proben genommen sind. Der Titel lautet: R. Stadelmann, Preußens Könige inihrer Tätigkeit für die Landeskultur, Erster Teil (Friedrich Wilhelm I.), Leipzig 1878; Zweiter Teil (Friedrich der Große), Leipzig 1882; Dritter Teil (FriedrichWilhelm II.), Leipzig 1885; Vierter Teil (Friedrich Wilhelm III. vonl797 bis 1807),Leipzig 1887 (Publikationen aus den kgl. preußischen Staatsarchiven).

Wegen des Eindruckes, den die Frage der Leibeigenschaft auf das Auslandmacht, vergleiche man die Abhandlung von Godefroy Cavaignac in derRevuehistorique, Bd. 42 (JanuarApril 1890), Paris 1890, worin eine große Belesenheitin den Werken der Deutschen hervortritt.

Zusatz zur zweiten Auflage: In dem Werke von R. Arnsted t, Geschichteder Stadt Königsberg i. Pr., Stuttgart 1899, Seite 263, steht: Im Jahre 1744 wurdenin KönigsbergPersonen, so verkauft werden sollen in den Frag- und Anzeigungs-Nachrichten vom 2. Mai bekannt gemacht. Also doch!

Zum dritten Vortrag (Erbuntertänigkeit).

Der Vortrag wurde zu Dresden für die Gehe-Stiftung am 3. Januar 1891 ge-halten und erschien zuerst im Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks-wirtschaft, herausgegeben von G. Schmoller, Jahrgang XV (Leipzig 1891).

Die scharfe Unterscheidung der älteren grundherrliehen Verfassung, die sichim Westen der Elbe reiner erhalten hat, von der jüngeren gutsherrlichen Verfassungim Osten ist mir erleichtert worden durch eine im Staatswissenschaftlichen Seminarunter meiner Leitung ausgearbeitete Inauguraldissertation: Werner Wittich,Ländliche Verfassung Niedersachsens und Organisation des Amts im achtzehntenJahrhundert. Darmstadt , gedruckt bei L. C. Wittich, 1891.

Zum vierten Vortrag (Stein-Hardenberg).

Der Vortrag wurde beim Antritt des Rektorats am 1. Mai 1891 in der Aulader Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg i. E. gehalten und erschien zuerstin der Beilage zur Allgemeinen Zeitung, die von A. Dove herausgegeben wurde,München , den 6. Mai 1891.

Es war hier nötig, stark hervorzuheben, daß der polizeiliche Schutz des Bauern-landes von 18081816 aufgehoben wurde. Der Satz, den Theodor Mommsen (Schmollers Jahrbuch, Jahrgang XV, 1891, S. 325) neuerdings ausgesprochen hat:Der Schutz des bäuerlichen Kleinbesitzes und die Durchführung der recht-lichen Erblichkeit desselben ist wohl eines der wichtigsten Ziele und einer derhöchsten Ruhmestitel der Stein-Hardenbergischen Reformwäre unrichtig, wenn man hier an den polizeilichen Schutz dächte; der Schutz lagnur in der Eigentumsverleihung.