Druckschrift 
Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
Einzelbild herunterladen
 

Die ländliche Verfassung Niederschlesiens . 1

[Abhandlung aus dem Sommer 1894.]

i. Die Provinz Schlesien zerfällt in bezug auf ihre ländliche Ver-fassung in zwei sehr scharf getrennte Teile: Oberschlesien und Nieder-schlesien. Die Grenze zwischen beiden Gebieten läuft ungefähr so, daßOberschlesien aus dem Regierungsbezirk Oppeln , Niederschlesien ausdem Regierungsbezirk ßreslau und Liegnitz besteht; jedoch soll einegenaue Grenzbeschreibung hier nicht wiederholt werden.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Niederschlesien und denanderen östlichen Provinzen des preußischen Staates sind etwa folgende:

Niederschlesien hat sehr wenige Domänen, das heißt, es kommen nurwenige Grundherrschaften vor, die der Krone angehören. Im Jahre 1799gab es im Glogauischen Departement nur zehn Domänenämter mit ins-gesamt 43 Vorwerken 2 ; davon 2 5 im Fürstentum Liegnitz und 18 imBezirk Wohlau. Somit steht unser Gebiet im äußersten Gegensätze zuLitauen, wo, wie bekannt, die Domänen ganz besonders verbreitet sind.

Schon hieraus ergibt sich, daß die großen Reformen der bäuerlichenVerfassung auf den Domänen des preußischen Staates, die von 1799bis i 8 o 5 unter Friedrich Wilhelm III. durchgeführt worden sind 3 , fürNiederschlesien keine große Redeutung haben. Für die geringe Zahl derDomanialvorwerke, die es gab, konnte es sich aus später zu erörtern-den Gründen nur um Aufhebung der Dienste handeln, nicht aberum Erteilung des Eigentums am Boden; und wie es scheint, sind imwesentlichen nur die Spanndienste der Domanialbauern damals auf-gehoben worden.

Da die Domänen nur unbedeutend sind, so wiegen um so mehr dieprivaten Grundherrschaften vor, die dort Dominien genannt werden;sie gehören teils dem Adel, teils der Geistlichkeit an. Für sie ist die Ge-setzgebung über die Reformen der Privatbauern maßgebend.

1 Herr Dr. Arthur Kern hat im Frühjahr 1894 im Geh. Staatsarchiv zuBreslau eine große Menge von Notizen gesammelt, die in engster Fassung inSehmollers Jahrbuch XIX. Jahrgang (1895) S. 83 ff. mitgeteilt sind. Ich machemit seiner Erlaubnis den Versuch, den Gesamteindruek zu schildern, den ich ausseinen und meinen Studien über die ländliche Verfassung Niederschlesiens erhaltenhabe.

2 Knapp, Bauernbefreiung, Leipzig 1887, Bd. II, S. 134135.

3 Knapp, I, S. 81114.