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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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III. Grundherrschaft und Rittergut.

schlag der neuen Zeit. Die Gesetzgebung öffnet sich den neuen Ideen:rasch, aber ungemein vorsichtig schreitet man zur Regulierung der guts-herrlich-bäuerlichen Verhältnisse, und man begünstigt dabei, soweit esirgend geht, den Gutsherrn. Im Jahre i848 können die Liberalen mitdem StichworteFeudalität nichts Rechtes mehr anfangen. Daher ver-läuft in Preußen die Revolution so glimpflich; sie beschränkt sich bei-nahe auf Herstellung einer Volksvertretung nach westlichem Muster.

In Österreich aber war seit 1790 eine ungeheuere Rechnung auf-gelaufen; nach unverantwortlich langem Nichtstun handelt die Regierungim Jahre i848 endlich, und sie handelt durchgreifend; aber sie istradikal aus Verzweiflung und zieht nicht den politischen Vorteil daraus.

Der politische Erfolg von Reformen hängt, wie man sieht, nichtdavon ab, wie schneidig man ist, sondern davon, ob man zur rechtenStunde kommt.

So sind wir in bezug auf die Ilardenbergische Gesetzgebung zu ganzneuen Gesichtspunkten gelangt: sie hat ihre Stärke in der Verwertung derReformen für die allgemeine Politik; die Stellung des preußischenStaates in Deutschland wird durch sie gekräftigt und gehoben. Preußen erweist sich als befähigt, die Führung auf dem Gebiete der wirtschaft-lichen Interessen in Deutschland zu übernehmen. In dieser Reziehung istvon Österreich nicht weiter die Rede.

Aber nun, nachdem das alles weit hinter uns liegt, und nachdem wirden verspäteten Abschluß der Reformen in Österreich ausdrücklich alsFehler bezeichnet haben, was ergibt sich, ohne Rücksicht auf diesen Um-stand, als Urteil über das in Österreich Erzielte?

Im 18 . Jahrhundert war ohne Frage die Aufgabe so gestellt: wiekann der Rauernstand unvermindert erhalten werden, und wie kann mandas gutsherrlich-bäuerliche Verhältnis lösen, ohne daß der Rauer zugroße Opfer bringt. Wenn dies die Aufgabe war, so hat Österreich, wennauch spät, die Lösung besser vollzogen. Denn hier ist der Schutz desBauernlandes bis zuletzt beibehalten worden, was in Preußen nicht ge-schah ; hier ist es niemals im entscheidenden Augenblick dem Gutsherrngelungen, der Gesetzgebung in die Zügel zu fallen und ihre Richtung um-zukehren, so daß, was zugunsten der Bauern gemeint war, zugunsten derGutsherren ausschlug. Hier hat man insbesondere nicht so viele kleineLeute zu landlosen Arbeitern gemacht wie in Preußen. Und in Österreich haben die Bauern weder so viel Land abtreten noch so hohe Renten über-nehmen müssen wie in Preußen. Kurzum, wenn Preußen die bessere all-