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Dies gibt Meitzen für den Hellweg nicht zu; er meint, die dort an-gesiedelten Marsen seien wohl erst gekommen, als sie bereits seßhaft,also schon Ackerbauer und Gewannbenützer gewesen seien.
Wie steht es denn aber mit Norwegen 4 ? Zweifellos sind die wenigen,zum Ackerbau tauglichen Täler dieses Landes mit Einzelhöfen bedeckt,und zwar so, daß dem Reisenden nichts im ganzen Lande so sehr auffällt.Ebenso ist es sicher, daß der norwegische Bauer ein Germane ist. Fürmich ergibt sich hieraus keine Schwierigkeit; der Einwanderer, obgleichGermane, kam hier auf den sinnreichen Einfall, Einzelhöfe zu errichten,da es die Natur des Landes gebieterisch verlangt. Aber nach MeitzensBetrachtungsweise müßten wir hier fremde (in diesem Falle wohl finni-sche) Vorsiedler vermuten, denen der Einzelhof eine nationale Gewohn-heit war, während der Germane, weil vorläufig Viehwirt, sich dieserSitte anschmiegt. Oder sollten etwa Grundherren in Norwegen mitgewirkthaben? Kurzum, Norwegen zeigt aufs deutlichste, daß sogar der Germanemitunter zweckmäßig, statt „volkstümlich“ oder „volksmäßig“ zuhandeln versteht.
Unsere Westfalen, um auf sie zurückzukommen, dürften also da ihreEinzelhöfe errichtet haben, wo sie es für zweckmäßig hielten, gerade wieihre keltischen Vorsiedler.
Nun dehnte sich bald die germanische Bevölkerung nach Oberdeutsch-land aus. Überallhin bringen die Deutschen ihre Gewanndörfer, „diefruchtbarsten, ziemlich ebenen Landstriche“ (II, 600) sind damit be-deckt (man beachte: die fruchtbarsten). Daneben aber gibt es in Ober-deutschland zahlreiche Gegenden mit Weilern und Einzelhöfen, be-sonders in den unfruchtbareren Lagen (II, 662), und endlich werden dieWeiler und Einöden, um den bayrischen Ausdruck zu gebrauchen, vor-herrschend in der Nähe und im Innern der Alpen, wo sie „durch dieNatur fast ausschließlich geboten“ sind (II, 662).
Hier spielen stets drei Gedanken durcheinander: die Wahl der An-siedelungsform kann von der Natur des Bodens stammen, sie kann Aus-fluß nationaler Eigentümlichkeit sein, und sie kann auf die herrschendeVerfassung (Grundherrschaft oder nicht) zurückgehen. Nafürlich ist hierkeine Scheidung möglich. Gleichwohl entscheidet sich der Verfasser ohneRückhalt, und zwar auf der wichtigsten aller seiner Karten, im Atlas-band, ganz zu Anfang. Da wird durch besondere Bezeichnung der
4 Von Meitzen wird Norwegen nur flüchtig erwähnt: Bd. II, S. 83.