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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes.

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wobei dem Leser die Vorstellung beigebracht wird, als wenn das Geldin bezug auf beiderlei Verwendungen gleichmäßig von wechselnderWirksamkeit sein könne, also sozusagen ein Wesen von veränderlichemBefinden sei.

Die Metallisten sollen dankbar sein, wenn ihnen klare Begriffe dar-gebolen werden, statt daß sie sich über die Bereicherung beklagen! Undwenn dabei einige ältere Ausdrücke wegen ihrer Dunkelheit wegfallen,so ist es erst recht dankenswert.

Völlig unberechtigt ist es aber, von der Staatlichen Theorie zu ver-langen, daß in ihr alle die Vorstellungen auch noch enthalten sein sollen,zu deren Abschaffung sie geradezu ins Leben gerufen ist! Sollte dabeiaus der sogenannten Lehre vom Wert der eine oder andere altherkömm-liche Satz ausfallen, so ist es kein Schaden. Denn nicht da ist Theorie,wo man ohne Wahl und ohne Deutlichkeit von möglichst allgemeinenBegriffen redet, sondern da, wo man aus gegebenen geschichtlichen Tat-sachen die notwendigen, für das Verständnis erforderlichen Grund-gedanken entwickelt. Was dazu entbehrlich ist, das kann überhaupt ent-behrt werden.

DieStaatliche Theorie stützt sich wesentlich auf die neuere Aus-bildung des Zahlungswesens und betrachtet also auch neben anderemdas uneinlösliche Papiergeld ohne es irgend zu empfehlen. Dabeiergreift den Leser die Angst, als wenn zur Assignatenwirtschaft ermutigtwürde. Wie kann man so schreckhaft sein! Es wird ja nur von Erschei-nungen gesprochen, die aus der Geschichte nicht weggeleugnet werdenkönnen, und die also zu erklären sind.

Ganz ausdrücklich soll aber hier noch gesagt sein, was als selbst-verständlich vielleicht zu wenig betont worden ist: sollte der Staat dasGeldstück, welches bisher, sagen wir beispielsweise io Franken gegoltenhat und mit dieser Geltung von ihm, dem Staate ausgegeben war, plötz-lich in der Geltung herabsetzen, so daß es vom Staate nur noch zu5 Franken oder noch niedriger angenommen wird so ist das einVorgang, den dieStaatliche Theorie nicht in Schutz nimmt. Der Staat davon geht jene Theorie aus soll alle bestehenden Schulden auf-recht halten und soll alle Zahlungsmittel in allen ihren Verwendungengleichmäßig behandeln, sei es, daß er sie gibt oder nimmt.

Wenn der Staat Zahlungen gar nicht leistet, zu denen er sich ver-pflichtet hat, und wenn er gewisse Zahlungsmittel zu geringerer Geltung