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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die Währungsfrago vom Staate aus betrachtet. 261

den Begriff der Goldwährung oder der Silberwälirung zu kommen. Esfehlt uns noch die Vorstellung des valutarischen Geldes.

Jeder Staat hat eine Geldart, oft auch mehrere Geldarten, diedefinitiv sind; das heißt: die Zahlung in diesen Geldarten ist endgültig;es findet keine Umwechslung statt, von Amts wegen. Bei uns sind dieGoldstücke definitiv, aber auch die Talerstücke. Jeder Zahler hat dieWahl, welche von den definitiven Geldarten er verwenden will. Auchder Staat als Zahler hat diese Wahl: wer eine Besoldung bezieht, mußsich vom Staate diejenige definitive Geldart gefallen lassen, die derStaat darbietet. !

Aber welche von den definitiven Geldarten verwendet der Staat nuntatsächlich bei seinen Zahlungen, und zwar so, daß er diese Art stetsbereit hält und sie im Streitfälle nicht nur anbietet, sondern sogar auf-drängt?

Bei uns bietet der Staat gelegentlich Taler an, aber aufdrängen tuter sie grundsätzlich nicht; bereit halten und im Streitfälle auf drängen,lut er nur das Goldgeld. Solches Geld nennen wir valulariscli.

In Österreich hält der Staat die Banknoten bereit und drängt sie demEmpfänger der Zahlung auf: dort sind also die Banknoten valutarisch.

Valutarisßh sein ist also eine Eigenschaft, die aus der Art des staat-lichen Zählens erkannt wird. Hier fragt es sich nicht, wie das Geldentsteht, sondern wie es der Staat als Zahler verwendet.

Merkwürdig, daß dieser so wichtige Umstand so spät erkannt ist.Und wie unerhört wichtig ist er doch! Denn wenn der Staat erklärt, daßfür seine Zahlungen, also für die Zahlungen, die er als Schuldner leistet,uneinlösbares Papiergeld genügt dann muß er, der Staat, als Gerichts-herr durchsetzen, daß das Papier auch im Privalverkehr genügt. Sonstwürde der Staat als Gerichtsherr seine eigene Art der Zahlung für un-gerecht erklären!

Also valularisch ist diejenige Geldart, welche der Staat für seineZahlungen bereit hält, um sie im Streitfälle aufzudrängen. .

Nun ist es leicht, zu sagen, welche Währung in einem Lande herrscht:man suche die valutarische Geldart auf; und dann stelle man fest, obsie Barverfassung hat oder nicht.

Im Deutschen Reich sind die Goldmünzen valutarisches Geld, undsie haben Barverfassung, was, wie wir wissen, keineswegs für alle Artenvon Münzen zutrifft. Unsere Entscheidung lautet also: wir haben Gold-währung.