Diu Währungsfrage vom Staate aus betrachtet.
2HB
Etwa so wie jenes Luftschiff auf dem ßodensee durch ein Lauf-gewicht die horizontale Lage seiner Längenachse immer wieder herstelll,sobald eine unerwünschte Abweichung ein tritt.
Zu diesen systematischen Gegenspekulalionen braucht man allerdingsGold, wie jetzt die Verfassung der westlichen Länder ist, die ja Gold-währung haben; aber man braucht nicht entfernt so viel Gold, als manzur Herstellung der Barverfassung nötig haben würde.
Trotzdem ist der Zweck erreicht: im Innern hat die Barverfassungkeine Wichtigkeit, und nach außen ist sie nur nützlich wegen derruhigen intervalutarischen Kurse. Wenn nun diese Kurse auf andereWeise zur Ruhe gebracht werden — weshalb soll denn Österreich seinejetzige Verfassung des Geldwesens ändern? Die Einlösung der dortigenBanknoten in har, also in Goldstücke, ist unnötig, ist geschichtlichüberholt, entspricht keineswegs den wirklichen Bedürfnissen. —
Was aber folgt daraus für das Deutsche Reich? Sollen wir etwadie Barzahlung einstellen, wie es in Österreich seit 1869 geschieht? Dassei ferne. Solche Änderungen treten durch politische Zwangslagen ein,die uns bisher erspart geblieben sind. Es ist hei uns durchaus keinAnlaß zu diesem Schritt, und wir wollen hoffen, daß wir auch in künf-tigen Kriegen in keine Zwangslage dieser Art geraten.
Aber wir können doch aus den österreichischen Erfahrungen vieleslernen, zum Beispiel dies, daß die Barzahlungen für den inneren Verkehrdurchaus nicht von solcher Bedeutung sind, wie man in Erinnerungan die Zeit des Freiherrn von Bruck (i 858 ) anzunehmen pflegt. Damalsglaubte jedermann an die Notwendigkeit des Barverkehrs im Innern.Und heute? Es breitet sich die Einsicht aus, daß Notal,verkehr imInnern hinreichend ist, auch bei uns, vorläufig noch unter Beibehaltungder Einlösbarkeit in barem Gelde. Man achte nur auf folgende Anzeichen:ganz vor kurzem haben wir Banknoten zu 5 o Mk. und zu 20 Mk. ge-schaffen, während es früher nur solche zu 100 Mk. gegeben hat. Dieüberall gehörte Begründung lautet: der innere Verkehr soll nicht soviele Goldstücke in Anspruch nehmen; das heißt: Notalgeld genügt.
Ferner ist in allen Fachblättern zu lesen, es sei vom Übel, daß derStaat bei jedem Quartalsbeginn so viele Goldstücke aus der Reichsbankzieht wegen der Zahlung der Gehälter; dadurch werde der Goldbestandim Zentrum geschwächt.
Sind dies nicht lauter Anzeichen, wie sich das Urteil ändert? Diefrühere Barsucht ist im Schwinden; die Bank- und Börsenkreisc werden