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IV. Geldtheorie.
Verkehr Schulden gibt, die nach „Gulden“ bemessen sind; und Guldenals Zahlungsmittel ist jedes Stück, das verwaltungsrechtlich als Tilgungs-mittel einer Schuldeinheit anerkannt wird, gleichgültig, ob dies Stückeine Münze sei oder ein Zettel.
Hierbei bleibt freilich der Wechselkurs gegen die Nachbarländer, woman Barzahlung hat, noch völlig unsicher. Deshalb verwirft jeder vor-sichtige Politiker diesen Zustand. Auch wir tun es; nur haben wir ausdieser Verfassung gelernt, daß es eine verwaltungsrechtliche Ordnungdes Zahlungswesens gibt, während die Schulmeinung immer nur vomMünzwesen redet.
Der analysierende Theoretiker wird nun zum Nachdenken angespornt.Laßt uns einmal prüfen, ob am Ende auch bei uns jener verwaltuhgs-rechtliche Mechanismus besteht. Nehmen wir einmal die deutschen Zah-lungsmittel her: die Goldstücke, früher auch die Taler, dann die Reichs-silbermünzen, die Nickel- und Kupfermünzen, die Reichskassenscheineund die Banknoten. Ein Blick in die Gesetze und in die Verordnungen ge-nügt, um uns zu überzeugen: wo Zahlungen an den Staat zu leisten sind,werden all diese Stücke als soundso viele Mark angenommen: sie geltenautoritativ! Bei Zahlungen an den Staat kommt es nicht auf den Gehaltan; auch bei Goldstücken nicht, solange sie noch erkennbar sind.
Daraus folgt: auch bei uns hat man einen ähnlichen Apparat desVerwaltungsrechts, gerade wie in Österreich . Freilich hat man nochmanches außerdem; zum Beispiel die Einlösbarkeit unserer Scheine, diein Österreich fehlt. Bei uns sind ja sowohl Kassenscheine als Bank-noten einlösbar.
Das begründet einen wichtigen Unterschied. Trotzdem bleibt aber dieÄhnlichkeit bestehen, daß der Grundgedanke des Verwallungsrechts inbeiden Staatsgebieten übereinstimmt.
Nun wolle man einmal zugeben, daß es ein theoretisches Bedürfnissei, die Geldverfassungen beider Länder systematisch zu überblicken.Dann muß das Gemeinsame obenhin gestellt werden; und die Einrich-tungen dort, sowie die Einrichtungen hier, müssen als besondere Fälledes Gemeinsamen auf gef aßt werden. Gerade so wie bei der Zoologie;wenn die Tierformen systematisiert werden sollen, so erscheinen Pferd,Bär, Löwe unter den Säugetieren. Und wenn wir nun fragen, was für dieösterreichische Geldverfassung und für die unserige das Gemeinsameist, so stellt sich heraus: das Gemeinsame liegt in dem Satze des Ver-