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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Über die Theorien des Geldwesens.

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sehen, soundso schwer; und gewisse andere Geldarten sind, technischbetrachtet, papierne Zettel.Hoffentlich einlösbare, wirft hier der Me-tallist ein.Hoffentlich meinetwegen. Aber es gibt doch auch unein-lösbares Papiergeld; man vergleiche Österreich seit dem Jahre i848,mit nur ganz kurzer Unterbrechung.Aber damit kann man doch keinerichtige Zahlung leisten, meint der Metallist. Dann hat ja in Öster-reich seit 60 Jahren kaum eine richtige Zahlung statlgefunden! Und dochhat Österreich weitergelebt. Wer sieht nicht, daß hier die Metallislen ineiner Sackgasse geraten? Natürlich, wenn sie nur vom Münzwesen reden,kommen sie über das Münzwesen nicht hinaus. Wir aber, die wir vomjuristisch gedachten Zahlungswesen ausgehen, wir können noch mit:offenbar ist das Zahlungswesen ein weiterer Begriff als die Metallistenzugeben.

Nun meint der programmatische Theoretiker:Aha, man will unserGeldwesen verschlechtern; und es fehlt nur noch, daß er die Polizeianruft.

Du lieber Himmel! Weil ihr Programme habt, meint ihr, es gäbenur programmatisches Denken. Man wird doch sagen dürfen, wie es inÖsterreich war! Dieser Zustand muß doch erklärt werden. Die Er-klärung ist ganz einfach. Es ist gar nicht wunderbar, daß man mit un-einlösbarem Papiergeld zahlen kann, und zwar deshalb, weil die Zahlungüberhaupt nicht notwendig an der Überlieferung eines kostbaren Stoffeshängt. Diese Vorstellung ist eben zu eng; sie ist autometallislisch, dasheißt, man glaubt noch im Urzustände der Überlieferung zugewogenerMetallmengen zu sein.

In Österreich bezahlt man mit Stücken, welche die juristische Eigen-schaft haben, daß sie der Staat als soundso viele Kronen geltend dannannimmt, wenn er Zahlungen zu empfangen hat. Diese Stücke sind frei-lich aus Papier. Dies Papier hat aber die Eigenschaft, daß man seineSteuern damit bezahlen kann; eine physikalische Eigenschaft ist das frei-lich nicht, aber eine juristische ist es. Darauf beruht das Zahlungswesenin Österreich. Dort ist also das Zahlen eine verwaltungsrechtliche Er-scheinung; es setzt einen Staat voraus, der Gesetze und Verordnungengibt und der eine zentrale Notenbank hat. Mit dieser Maschine gegen-seitiger Abrechnung kommt man dort durch, und die technische Ma-schinerie des Ausprägens ist sozusagen nur noch aus den alten Zeitenübrig. Von einer metallistischen Definition des österreichischen Guldenskann gar keine Rede sein. Dort geht man von der Tatsache aus, daß es im