Über die Theorien des Geldwesens.
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das nachbarliche Geld in Zahlung. Dies blieb juristisch so, auch alsItalien in die elendeste Papierwährung geriet und als niemand mehr inItalien jene beiden Arten des baren Geldes benutzte. Immer noch hätteman dann in Italien sowohl mit silbernen 5 -Lira- oder 5 -Frank-Stückenbezahlen können, ebenso mit 20-Lira- oder 20-Frank-Stücken; nur tatman es nicht, da der Staat in Papiergeld ohne Einlösbarkeit zahlte.Deshalb zahlten auch die Privaten in Papier, und der Kurs zwischenItalien und Frankreich schwankte hin und her.
Trotz aller juristischen Erfüllung jenes Slaatsvertrags war also derZweck des Lateinischen Münzbundes ganz verfehlt worden; denn derVertrag hatte nur das Unwesentliche genannt, das Wesentliche ver-schwiegen.
Das Wesentliche wäre dies gewesen: Frankreich und Italien wollenFestigkeit des Kurses, so daß 1 Lira auf der Börse den Kurs von1 Franken hat. Zu diesem Zwecke ist der Münzbund geschlossen. Diesist die politische Auslegung. Wurde nun dieser Zweck erreicht? LangeZeit hindurch nicht, weil Italien zu schwach war. Aber seit einigenJahren hat Italien , ohne Barzahlung, den Kurs seiner Lira durch börsen-mäßige Mittel so gehoben, daß jener Zweck erreicht ist. Dieser höchstmerkwürdige Erfolg bedeutet: Italien ist dem Bundesvertrag juristischimmer treu geblieben; politisch aber ist die Erfüllung erst gelungen, alses seinen Kurs im Sinne jenes Vertrags befestigte. Italien hat also eineKursbefestigung erreicht, die der Absicht jenes Staatsvertrags wirklichentsprach, worin aber aus theoretischem Ungeschick das Ziel nicht ge-nannt, sondern nur untergeordnete Mittel aufgezählt waren. Die ita-lienische Kursregulierung ist also mehr als eine bloße Befestigung aufden augenblicklichen Stand; sie ist eine Befestigung, entsprechend dempolitischen Sinn jenes Slaatsvertrags; ich erkenne an, daß Italien mehrerreicht hat als Österreich . —
Im Deulschösterreichischen Münzverlrag von 1857 steht, daß Öster-reich den neuen Gulden schafft, der den Silbergehalt von 2/3 Talern hat.Dieser Vertrag, in seiner ganz unzureichenden Formulierung, ist eben-falls juristisch erfüllt worden. Aber was war der politische Zweck?Offenbar der: auf der Börse sollte künftighin der österreichische Guldenden Kurs von 2 / 3 Talern haben. Dieser Zweck ist wegen der Uneinlösbar-keit der österreichischen Noten seit i 85 g ganz und gar nicht erreichtworden. Der Staat zahlte in uneinlösbarem Papier, und die anderen Leutelaten es auch. Der Gulden sank auf der Börse lief unter % Taler.