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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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IV. Geldtheorie.

Dänin aber erholte sich Österreich , und im Jahre 1892 begann dieNeuordnung seines Geldwesens. Der Börsenkurs des Guldens wurde be-festigt aber nach dem tatsächlichen Stande der damaligen Zeit, alsoauf 1,70 Mk., nicht auf 2 Mk. Das bedeutet für uns einfach:

Österreich hat sich im Jahre 1892 losgesagt auch von dem politi-schen Sinn jenes Münzvertrags aus dem Jahre 1857, nachdem der Ver-trag selber bereits 1867 sein Ende gefunden halte. Es wollte die Opfernicht bringen, die zur Wiederherstellung des Paris von 1 Gulden gleich2 Mk. nötig gewesen wären. Das gehört unter die Folgen der ganz ver-änderten Stellung Österreichs zu Deutschland seit 1866. Daher begnügtesich Österreich im Jahre 1892 mit einer Befestigung des tatsächlichenKurses, wonach also der Gulden gleich 1,70 Mk. bleiben sollte undauch blieb, unter Verzicht auf das Ziel der Bruckschen Reform.

In bezug auf Österreich und Italien ergibt sich nun folgender Unter-schied :

Die Gesamtheit der Gläubiger Italiens, soweit sie in Frankreich wohnten, ist seit einigen Jahren wieder in derselben Lage, die beiSchließung des Lateinischen Münzbundes geschaffen wurde: was sie anLirazinsen erhalten, kann in ebenso viele Franken umgesetzt werden.

Die Gesamtheit der Gläubiger Österreichs , soweit sie im DeutschenReiche wohnen, sind hingegen nicht in die Lage zurückversetzt worden,welche im Jahre i 858 bestand. Was sie an Guldenzinscn beziehen, kannnicht in zweimal so viele Mark umgesetzt werden, sondern nur in1,70 mal so viele Mark. Diese Gläubiger, als Gesamtheit betrachtet, sinddarüber betrübt gewesen; sie fühlten sich geschädigt. Aus welcher Auf-fassung der Rechtslage? Offenbar aus dieser: ihnen schwebt vor, daßdie Reform des Frh. von Bruck nicht bloß ein Münzvertrag gewesen sei,sondern ein sozusagen auf ewig wirkender Parivertrag. Diesen Ge-danken aber weist Österreich zurück, während es den Münzvertrag, so-lange er bestand, wirklich gehalten hat.

Vielleicht werden auf Grund verbesserter Einsicht künftig klarereVerträge geschlossen. Jedenfalls dürfte die Zeit vorüber sein, in der manso unsicher tappende Münzverträge schloß.

Wichtiger für heute ist uns aber folgende Erwägung:

Wer das Verfahren der Italiener lobt und dasjenige der Österreicherbeklagt, der kann es tun, ohne die völlig unzureichende Begründung derMclallislcn hcranzuziehen. Denn die Melallistcn haben vom sogenannten