Über die Theorien des Geldwesens. 281
Wechselkurs, besser gesagt: vom intervalutarischen Kurs, keine ge-nügende Vorstellung.
Die Staatliche Theorie des Geldes, die über den Gang der intervaluta-rischen Kurse wirklich Rechenschaft gibt und die Regulierbarkeit dieserKurse begreift, gibt viel besser Auskunft darüber, weshalb Italien undÖsterreich so verschieden gehandelt haben.
Italien faßte den Lateinischen Münzbund als Parivertrag auf undsuchte den Forderungen desselben nachträglich wieder Genüge zu leisten;das war Pari-Treue!
Österreich faßte den Deutschösterreichischen Münzvertrag nur alsMünzvertrag auf und leimte es ab, ihn als Parivertrag anzuerkennen,nachdem es aus dem Deutschen Bunde verdrängt war; es kündigte diePari-Treue auf! —
Über die Brauchbarkeit der Staatlichen Theorie des Geldes zur Auf-klärung der Währungsgeschichte will ich nur dies sagen: sie ist bereitsangewendet auf England, Frankreich, Deutschland und Österreich , fernerneuerdings 3 auf die Schweiz, auf die Vereinigten Staaten, auf Italien —und hat nirgends versagt; während die Metallisten zu keiner genügendenDarstellung irgendeines Landes gekommen sind; sie können nicht ein-mal die Erscheinungen erklären, die unter dem Ausdruck „Agio“ zu-sammengefaßt werden; ja, sie haben nicht einmal eine ausreichendeTerminologie und finden es wunderlich, wenn eine solche geschaffenwird. Trotz ihrer praktischen Verdienste sind sie als Theoretiker imRückstände.
Weshalb aber verharren sie in ihrem engen Gedankenbau? Deshalb,weil sie programmatische und nicht analysierende Theoretiker sind. Daswird so lange dauern, als sie die juristische Auffassung ablehnen. Einebefriedigende Theorie des Geldwesens ist nur möglich, wenn auf diesem
3 Kurt Blaum, Das Geldwesen der Schweiz seit 1798. Straßburg 1908,bei Karl J. Trübner. 176 Seiten (Abhandlungen aus dem StaatswissenschaftlichenSeminar zu Slraßburg, Heft XXIV); ferner
Johannes Scheffler , Das Geldwesen der Vereinigten Staaten vonAmerika im 19. Jahrhundert vom Standpunkte des Staates. Straßburg heiKarl J. Trübner. 123 Seiten (Abhandlungen aus dem StaatswissenschaftlichenSeminar zu Straßhurg, lieft XXV).
Eine ähnliche Arbeit über Italien ist mir im Manuskript bekannt und solldemnächst bei Trübner herausgegeben werden; der Verfasser ist Emil Frauz,der Titel lautet: Die Verfassung der staatlichen Zahlungsmittel Italiens seil 1861.