Österreich und die staatliche Theorie des Geldes. 289
statifindet. Wir haben also als valutarisches Geld in Österreich im ver-waltungsrechtlichen Sinne die Banknote. Es kommt immer auf die Stel-lung an, die der Staat zu den in einem Lande vorhandenen verschiedenenArten des Geldes einnimmt. Wenn morgen die österreichische Regierunges durchsetzt, daß die Banknoten in Gold eingelöst werden, dann würdendie Goldmünzen valutarisches Geld sein. Die Eigenschaft des valutari-schen Geldes haftet eben nicht an dem Stoffe, sondern an dem, was derLaie nicht sehen kann; der Laie sieht einfach das Stück an; die juristi-schen Qualitäten aber kann der Droschkenkutscher natürlich nicht sehen.Was das Publikum meint, ist aber vollkommen gleichgültig; es ist Un-sinn, auf die Meinung der Öffentlichkeit in der Geldverfassung auch nurdas Geringste zu geben. Es kommt nur darauf an, was die Kenner sagen.Das valutarische Geld kann, da es sich hier um lauter unsichtbare Rechts-verhältnisse handelt, äußerlich überhaupt nicht erkannt werden, sondernnur an der Stellung, die der Staat in bezug auf die Zahlungen, die erleistet, einnimmt. Ich gehe sogar weiter und stelle die viel ketzerischereAuffassung auf, indem ich sage: auch die Gesetze sind dabei nicht maß-gebend, es kommt nur darauf an, wie der Staat handelt. Lesen Sie ein-mal den Text der ioo-Kronen-Nolen, die in Ihren Taschen sind (Heiter-keit). Auf diesen Noten heißt es: Die Österreichisch-ungarische Bankzahlt sofort auf Verlangen ioo Kronen in gesetzlichem Metallgelde demÜberbringer mit Freuden aus. Tut sie das? Nein. Es ist ganz einerlei,was auf der Note drauf steht; es kommt nur darauf an, was geschieht.Sobald der Staat die Einlösung vollzieht, wird das Goldgeld valutarisch.Sobald er diese Einlösung nicht vollzieht — mag auf den Banknoten undin den Gesetzen stehen was immer — ist das Gold kein valutarischesGeld. Im Jahre 1859 hat der Staat, ohne daß ein besonderes Gesetz er-schienen wäre, einfach mit Noten bezahlt, und nachträglich hat er gesagt,diese Noten haben auch im Publikum Zwangskurs. Das Tun des Staatesist das Entscheidende, alles andere ist einerlei. Das sieht ketzerisch aus,weil die Juristen gewohnt sind, alles nur aus den Gesetzen zu beurteilen.Hier aber entscheidet das Tun.
Im Gegensatz zum valutarischen Geld nennen wir die anderen Artenakzessorische. Unsere Goldmünzen sind akzessorisch, obwohl sie aus Goldgeprägt sind.
Es ist eine ganz gewöhnliche, überall und sogar unter Professorenverbreitete Meinung, daß das Metallgeld die Eigenschaft habe, einenimmer gleichbleibenden Wert zu behalten. Wenn Sie im Kurszettel nach-
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