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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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IV. Geldtheorie.

obwohl sie nicht aus Papier bestehen; unsere Goldmünzen sind Bargeld,sie sind frei ausprägbar; die heutigen Silbermünzen sind nicht Bargeld;denn sie sind nicht mehr frei ausprägbar. Das ist die verwaltungsrecht-liche Kennzeichnung, diese muß streng durchgeführt und darf nicht mitden technischen Definitionen vermischt werden, sonst kann man dieSache nicht verstehen. Es ist unmöglich, daß das Yerwaltungsrecht hiernicht mittun sollte. Aber das Yerwaltungsrecht, welches bei der Geldfragemitspielt, ist arg vernachlässigt, weil wir von den Metallisten immer nurdie Schwärmerei, sei es für Gold oder für Silber, oder von den Birne tal-listen für beides nebeneinander hören, während die juristische Seite vonden Schriftstellern weniger genau genommen wird. Die Sache ist abernicht völlig neu. Ich habe eine Abhandlung von Friedrich Gentz aus demJahre 1816 kennengelernt, die eine ganze Reihe von Momenten, welchedie staatliche Theorie behauptet, mit Eleganz ins Publikum wirft. Esgibt auch neuere Schriftsteller, bei welchen ähnliche Bestrebungen zu-tage treten, und es handelt sich nur darum, all dies konsequent durch 1 -zuführen.

Eine andere wichtige Unterscheidung im Geldwesen möchte ich mirbeispielsweise noch anzuführen erlauben, die gerade das Verwaltungs-recht sehr greifbar werden läßt. Fragen wir einmal, was ist valutarischesGeld? Der Metallist wird sich bei dieser Frage auf die Art des Metallsund auf den Münzfuß besinnen. Valutarisches Geld ist aber ein rein ver-waltungsrechtlicher Begriff; es ist jenes Geld, in welchem der Staat alssolcher, wenn er zu zahlen hat, seine Zahlungen leistet, und zwar auf-dringlich leistet. So war zum Beispiel in der letzten Hälfte des Jahresx 858 unser bekannter Silbergulden, der noch heute im Umlauf ist, valu-tarisches Geld. Entweder hat der Staat damals in Silbergulden gezahlt,dann war die Sache gut, oder er hat in Banknoten bezahlt, die damalseinlösbar waren. Die definitive Zahlung konnte also auf Wunsch desEmpfängers immer in Silbergulden erlangt werden. Der Silbergulden wardamals valutarisch. Und was ist heute valutarisches Geld? ErschreckenSie nicht, meine Herren es ist die Banknote. Unsere hiesigen Bank-noten sind valutarisches Geld. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach sichder Staat der Forderung unterworfen hätte, daß er dieses Geld einlöst.Wenn etwa der Empfänger der Note sagt, ich will sie eingelöst haben,so sagt die Österreichisch-ungarische Bank: Wenn es uns bequem ist,wollen wir es tun, wenn du uns aber dazu zwingen willst, dann kommenwir mit dem Paragraphen, in welchem es heißt, daß eine Einlösung nicht