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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Österreich und die staatliche Theorie des Geldes.

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wallungsrechlliclie Ausstattung ist viel wichtiger als die münzlechnischeAusstattung, die ja dem Papiergelde vollständig fehlt. Das Verwaltungs-rcclit beherrscht aber sowohl das Metallgeld als auch das Papiergeldund bietet etwas, was beide gemeinsam umfaßt. Insofern kommt mir allesauf das Verwaltungsrecht an, und aus dieser Ecke heraus wird es auchklar werden, warum man in Österreich wirtschaften kann. Wenn manhie und da unglücklich gewirtschaf tet hat, so waren es Kriege odersonstige unglückliche Verhältnisse, welche Geldverlegenheiten zur Folgegehabt haben. Diese Verhältnisse haben die Geldverlegenheit erzeugt,nicht aber das Papiergeld hat es getan, wie das Publikum immer meint.

Wenn man nun trachtet, die Zustände, wie sie in Österreich ge-wesen sind, zu begreifen, so wird man finden, daß die Terminologie,welche auf der metallistischen Theorie aufgebaut ist, für Österreich nichtausreicht. Es handelt sich nun darum, für die verwallungsrechtlichenEigenschaften der Geldarten neue Namen zu finden. Darüber ist eingroßer Teil meiner Leser höchlich erschrocken. Wenn aber verwaltungs-rechtlich operiert werden soll, müssen doch auch verwallungsrechtlicheNamen eingeführt werden! Was verstehen wir zum Beispiel unter Bar-geld? Jeder Laie sagt, Bargeld ist Geld aus Edelmetall, Gold oder Silber Nickelgeld ist schon kein Bargeld mehr. Das ist eine technische De-finition. Von der staatlichen Theorie des Geldes wird nun das Bargeldverwaltungsrechtlich definiert, und zwar derart, daß die Voraussetzungfür Bargeld die ist, daß ein Metall unbeschränkt ausprägbar ist. Wennder Zustand besteht, wo die Gesetze sagen, jedes Quantum Gold oderSilber wird de jure in soundso viel Kronen oder Gulden ausgeprägt, soist das ein Rechtssalz. Damit fängt die Betrachtung, was Bargeld ist, an.Dann gibt es einen Münzfuß, welcher sagt, in wieviel Werteinheitendas Pfund Metall ausgeprägt werden muß; so zum Beispiel 45 Guldenaus dem Pfund Silber. Bargeld ist nun dasjenige Geldstück, dessen Fein-gehalt dem Münzfüße für die freie Ausprägung entspricht. Das sind ver-waltungsrechtliche Definitionen im Gegensatz zu den technischen Defini-tionen, die für den Münzmeister gellen, die aber nicht das Zahlungswesenerklären. Der Münzmeister ist nur Techniker, wie der Kupferstecheroder der Lithograph, der unsere Banknoten technisch herstellt. Das Geld-wesen muß aber natürlicherweise seinen Hintergrund in seiner Anwen-dung zur Zahlung haben, sonst ist es volkswirtschaftlich nicht vorhanden.

Als Gegensatz zum Bargeld bedient man sich in der staatlichenTheorie des Ausdrucksnotales Geld. Unsere Nickelmünzen sind notal,