Österreich und die staatliche Theorie des Geldes. 29 i
und i 8 g 4 - Jetzt spricht niemand mehr davon. Heute wissen nur mehr dieGelehrten, was dieses sogenannte Agio bedeutet — der Einfachheit halberwill ich nur vom Silberagio sprechen. Dieses Agio ist vom verwaltungs-rechtlichen Standpunkt aus überaus leicht zu erklären. Es ist aber garnicht vom Standpunkt der Metallisten zu erklären. Die vaJutarischenGeldarten haben kein Agio. Die bekommt man immer vom Staate ge-liefert. Hingegen verfallen die akzessorischen Geldarten, die neben demvalutarischen Geld herlaufen, zuweilen ins Agio. Der Silbergulden hat imJahre 1860 ein Agio von etwa 20 % gehabt; der Silbergulden ist näm-lich damals, im Jahre 1860, nicht valutarisches, sondern akzessorischesGeld gewesen. Es wurde in Papier bezahlt, welches nicht einlösbar war.Der Silbergulden hat immer einen Gulden gegolten, geradeso wie derPapiergulden heute einen Gulden gilt, weil diese Geltung dem Guldenstaatsrechtlich verliehen war. Nun braucht nur eine Konjunktur ein-zutreten, wonach der Wert der Platte größer wird als die staatliche Gel-tung des Stückes. Auf diese Weise ist die komplizierte Frage des Agios spielend zu lösen. Denn die Geltung der Stücke hängt nicht vom Wertder Platte ab, die Geltung der Stücke ist etwas Juristisches, der Wertder Platte ist aber eine Erscheinung des Metallmarktes. Das hat sich be-sonders im Jahre 1878 gezeigt, als das frühere Agio des Silberguldensplötzlich verschwand und sich in ein Disagio verwandelte, das der Be-sitzer der Platte erlitten haben würde, wenn er den Gulden als Platte,als Silberstück etwa zum Versilbern usw. benützt haben würde. — Wennes erlaubt ist, einen Umkreis zu ziehen, innerhalb dessen eine Theoriegilt und dasjenige, was außerhalb dieses Kreises fällt, als Ausnahmevon dieser Theorie gestempelt wird, dann gebe man nur gleich das Ge-werbe des Theoretikers auf. Eine Theorie muß vielmehr so eingerichtetsein, daß auch die schwierigsten Erscheinungen sich durch sie erklärenlassen, sonst ist es eben keine Theorie. Eine Theorie muß derart be-schaffen sein, daß aus derselben auch sogenannte abnorme, bisher un-begreifliche Erscheinungen sich erklären lassen. Ich muß von einerTheorie verlangen, daß sie so lange verallgemeinert werde, bis auchsolche unbegreifliche Erscheinungen an die richtige Stelle gestellt undin die Theorie eingeschoben werden können. Alles andere ist nur Theorie— wenn ich so sagen darf — im Sinne eines Laien. Es ist der eigen-sinnige Ritt auf einem zu engen Gedankengang, ist vielleicht ein Kunst-stück aber keine Theorie.
Eine weitere Errungenschaft der staatlichen Theorie ist folgende:
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