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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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IY. Geldtheorie.

Ich kenne keine andere Theorie, die von der Natur der Wechselkurse einewirkliche Rechenschaft gibt. Es wird über die Wechselkurse viel ge-sprochen und geschrieben, es wird aber dabei gewöhnlich melallistischangefangen und die Sache infolgedessen nicht ganz zu Ende geführt. Werdarüber schreibt, denkt sich in der Regel zwei Länder mit möglichst ein-facher Verfassung; dem einen Lande gibt er zum Reispiel die Gold-währung, dem anderen die Silberwährung. Dann wird der Wechselkurs,das Verhältnis der valutarischen Einheit in dem einen Lande zur valuta-rischen Einheit in dem anderen Lande, erklärt als das Wertverhältnisvon Silber und Gold. Das ist so eine mystische Wolke, die uns ihre Blitzezusendet, und die unser ökonomisches Lehen man muß ja immer sehrhochtrabende Ausdrücke wählen (Heiterkeit) fatalistisch be-herrscht. Ein solches fatalistisches Wertverhältnis, das unsere Wechsel-kurse dirigieren würde, gibt es nun einmal nicht. Man darf die Wechsel-kurse nicht nur für den speziellen Fall studieren, daß es Länder mitGold- und Silberwährung gibt, sondern man muß dabei den verschie-denen Ländern die verschiedensten Geldverfassungen offen lassen.

Bekanntlich gilt das österreichische Geld in Deutschland nichts, undauch das deutsche Geld gilt in Österreich nicht einen Heller. Unser Geldgilt, im juristischen Sinne genommen, im Ausland überhaupt nicht; eskann, juristisch genommen, dort als Zahlungsmittel nicht verwendetwerden. Der Begriff Geltung ist an den Staat gebunden. Außerhalb desbetreffenden Staates ist das Geldstück nicht mehr Geld. Und erst derWechselkurs lehrt uns, wie das Geldstück des einen Staates gegen Gelddes anderen Staates ausgewechselt wird. Das ist aber Sache des Böi'sen-verkehrs. Da schweben keine geheimnisvollen Verhältnisse von Gold undSilber in der Luft, sondern die Börse bestimmt, wieviel Heller die Markgilt und wieviel Pfennig die Krone. Daraus ergibt sich dann das Wert-verhältnis der Edelmetalle, solange solche Edelmetalle in Geld verwandel-bar sind, also in gewissen Staaten zu gewissen Preisen ihre Käufer haben.Ich kenne keine Darstellung der Wechselkurse, die nicht mit demFehler behaftet wäre, daß bloß einige Spezialfälle, wenn auch ganzlichtvoll besprochen werden, ohne daß aber das dem Ganzen zugrundeliegende Prinzip herausgearbeitet wird. Das ist eben nur dann möglich,wenn man sich immer vor Augen hält, daß das Gelten eines Geldstückeseine an den betreffenden Staat gebundene juristische Eigenschaft ist, daßdas Gleiche auch wieder im anderen Staate der Fall ist, und daß es