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der „Romantiker“ nicht vor. Es ist alles nebelhaft bei ihm. Aberdurch den Nebel hindurch leuchtet doch eine Auffassung, die mit derKants und Fichtes in wesentlichen Punkten übereinstimmt undsehr wohl einer „richtenden“ Nationalökonomie Vorschub leistenkonnte (wie ja denn ein hervorragender Vertreter dieser Art vonNationalökonomie, Othmar Spann , „für sich“ Hegelianer ist, wennauch nicht, wie ich schon nachzuweisen versucht habe, „an sich“).
Hegels Standpunkt gegenüber unseren Problemen ist dieser: Ab-gelehnt wird in dem berühmten Satze: „Alles, was vernünftig ist,das ist wirklich; alles was wirklich ist, das ist vernünftig“ die Gegen-überstellung des Reiches des Seins und des Reiches des Sollens unddamit auch der Idee eines „Vernunftrechtes“ im Gegensatz zu dempositiven Rechte, in unserem Falle einer „richtigen“ Wirtschaft imGegensatz zu der wirklichen Wirtschaft. Aber diese Ablehnung istdoch nur eine scheinbare. Sie kommt zustande durch den willkür-lichen Gebrauch des Wortes „wirklich“. „Wirklich“ bedeutet ja meistbei Hegel nicht etwa soviel wie verwirklicht (in Raum und Zeit), em-pirisch, sondern das Gegenteil davon, nämlich „vernünftig“. Oder inHegelscher Sprechweise: „Nichts (ist) wirklicher... als die Idee.“Der berühmte, oben angeführte Satz enthält also eine Tautologie. Die„vernünftige“ = „wirkliche“ Gestaltung bleibt aber immer unter-schieden von der „wirklichen“ Gestaltung im empirischen Sinne. AuchHegel kann also a priori feststellen, was „vernünftig“ ist zum Unter-schiede von dem, was in Raum und Zeit verwirklicht (in unserem Sinne„wirklich“) ist. Daher er denn als seine eigentliche Aufgabe aucherachtet: „in dem Scheine des Zeitlichen und Vorübergehenden dieSubstanz, die immanent und das Ewige, das gegenwärtig ist, zu er-kennen“ 16 .
Was wir auf spekulativem Wege erhalten, „ist eine Reihe vonGedanken und eine Reihe der seienden Gestalten, bei denen es sichfügen kann, daß die Ordnung der Zeit in der wirklichen Erscheinung(hier: „wirklich“ = empirisch! W. S.) zum Teil anders ist als dieOrdnung des Begriffs“ 17 .
16 Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staats-vvissenschaft im Grundrisse. Herausgegehen von Eduard Gans. i833. Vorrede.S. 17. 17 Hegel, a. a. O. S 32.
Sombart, Die drei Nationalökonomien
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