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Die „richtige“ Wirtschaft enthält aber nach Fichtes Meinung fol-gende Bestandteile:
1. das Privateigentum, das — a priori — wie folgt begründetwird: „Die Person hat das Recht zu fordern, daß in demganzen Bereich der ihr bekannten Welt alles bleibe, wie siedasselbe erkannt hat, weil sie sich in ihrer Wirksamkeit nachihrer Erkenntnis richtet, und sogleich desorientiert und in demLaufe ihrer Kausalität aufgehalten oder sie anders an dem Re-sultat, als die beabsichtigte, erfolgen sieht, sobald eine Ver-änderung darin vorfällt.“ „Das Eigentum eines bestimmtenGegenstandes... gilt... nur für diejenigen, die dieses Eigen-tumsrecht unter sich anerkannt haben .. .“ 44 ;
2 . das staatliche Regal der Bergwerke und Forsten;
3. eine „gebundene“ Wirtschaft, wir würden sagen: eine Plan-wirtschaft auf wesentlich handwerklicher Grundlage; in dieserPlanwirtschaft sind vorgesehen:
a) eine Zunftordnung: „Der Regent... muß berechnen, wie-viel Personen von jeder Hantierung leben können, aberauch wie viele nötig sind, um die Bedürfnisse des Publi-kums zu befriedigen. Können nicht alle leben, so hat sichder Staat verrechnet: er muß ersetzen oder den einzelnenandere Nahrungszweige verweisen.“ „Das Recht, Kauf-mannschaft zu treiben, wird einer bestimmten Anzahl vonBürgern, die der Staat zu berechnen hat, ausschließend alsihr Eigentum im Staate zugestanden“;
b) Bestimmungen über Höchstpreise;
c) tunlichste Abschließung von auswärtigen Staaten und dasstaatliche Handelsmonopol 46 .
Dieses Programm wird im „Geschlossenen Handelsstaat“ weiterausgeführt.
Der Fall Hegel ist verwickelter. Eine so reinliche Scheidungzwischen der Sein- und Sollsphäre wie die beiden „Aufklärer“ nimmt
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44 J. G. Fichte, Naturrecht. 1796/97. SS 11 III, 12 VII 2.
46 J. Fichte, a. a. O. S 19 B. D. E.