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Soviel ich sehe, sind für die Berechtigung oder sogar Notwendig-keit der Hereinziehung der Soll-Sphäre in den Bereich der Erkennt-nis — was, wie noch zu zeigen sein wird, gleichbedeutend ist mit 1dem Anspruch des Theoretikers, Werturteile zu fällen — vier Be-weise aufgestellt worden, die wir als den logischen, den erkenntnis-theoretischen, den ontologischen und den pragmatistischen bezeich-nen können.
Der logische Beweis ist dieser: Die Wirtschaft ist ein Gebiet desmenschlichen Handelns. Alles Handeln untersteht Normen, gründetauf Werturteilen. Also hat die Lehre von der Wirtschaft dieseNormen und Werturteile in den Bereich ihrer Betrachtung zu ziehen.Kein Nagel, hat Schmoller einmal gesagt, wird ohne Ethik in dieWand geschlagen. Und wir sollten ethische Erwägungen aus unsererWissenschaft ausschließen? Die Nationalökonomie ist eine „ethischeWissenschaft“, weil die „Naturgesetze“ der Ökonomie den Impera-tiven und Normen der Ethik unterhegen. Ökonomie und Sittlichkeitbedingen und stützen sich gegenseitig so stark, daß es „keine ökono-mische Handlung gibt, die, wenn sie wirklich unsittlich, nicht auf dieDauer auch ökonomischen Schaden stiftete“ 61 . Ähnlich führt denBeweis Gustav Cohn: „Wenn die Ethik nichts anderes ist als dieDarstellung der handelnden Vernunft, so muß von vornherein dieAusscheidung irgend eines einzelnen Stückes menschlichen Handelnsaus der Ethik nur vermöge eines Denkfehlers möglich sein, welcherden Teil dem Ganzen entgegensetzt. . . Gehört das ökonomischeHandeln in das Gebiet des vernünftigen Handelns, das heißt in dieEthik hinein, so kann es notwendigerweise nichts anderes sein alsein Teil der Ethik (!).“ 62 Alles Seiende war einmal ein Sein-Sollendes.Wenn ich also vom Seienden handle, handle ich auch von einem Sein-Sollenden, nur einem vergangenen: warum soll ich den Strom desSein-Sollenden an einer Stelle (in dem Augenblicke, in dem ich ur-teile) unterbrechen und die Erörterung, was in der Zukunft seinsoll, ausschließen?