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seiner Gedanken. Überall, wo „Werturteile“ in nationalökonomischenWerken gefällt werden, haben wir solche Überreste und Spuren voruns, wie das später noch zu begründen sein wird. Aber auch, wo wirden Versuchen einer „Zurechnung“ bestimmter Einkommensbeträgezu bestimmten Produktionsleistungen begegnen, stehen wir vor Rudi-menten des sozialen Rationalismus. Was es nun mit diesem wie mitaller richtenden Nationalökonomie erkenntnistheoretisch eigentlichauf sich hat, soll im folgenden Kapitel untersucht werden.
Sechstes Kapitel
Die Erkenntniswege der richtenden Nationalökonomie
1. Die Begründung der richtenden Nationalökonomie durch
ihre Vertreter
Als das der lichtenden Nationalökonomie eigentümliche Erkennt-nisziel hatten wir die Erkenntnis des Seinsollenden aufgefunden.„Sein“ und „Sollen“ sind nach dieser Auffassung gleicherweiseGegenstände der Erkenntnis, darauf kommt es an. Es handelt sichnicht darum, Postulate für praktisches Verhalten aufzustellen — dasmögen temperamentvolle Vertreter dieser Richtung nebenbei tun —,sondern darum, zu erkennen, was gut und böse, ja sogar: was„richtig“ und „falsch“ in der Wirtschaft ist. Die wenigsten National-ökonomen, die dieses schwindelnd hohe Ziel erstrebten, sind siebüberhaupt der Kühnheit ihres Unterfangens bewußt geworden. Nurwenige haben es unternommen, es zu rechtfertigen. Meist haben es fürsie ihre Philosophen getan, denen sie gefolgt sind und an die wiruns nun vornehmlich halten müssen, wenn wir nach einem Nachweiseder Notwendigkeit oder auch nur Zulässigkeit der sonderbaren Ziel-setzung Ausschau halten. Denn sonderbar muß dem unbefangenenVerstände der Gedanke anmuten: es könne auf dem Wege der„Wissenschaft“ als richtig oder falsch festgestellt werden, was jemandtun soll. Aber natürlich ist der „unbefangene Verstand“, den wir auchals „gesunden Menschenverstand“ zu bezeichnen pflegen, kein höchsterRichter in verwickelten wissenschaftlichen Fragen. Wir müssen des-halb ohne alle Voreingenommenheit an die Untersuchung des Pro-blems herantreten.