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Die drei Nationalökonomien : Geschichte und System der Lehre von der Wirtschaft / Werner Sombart
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kratische Wirtscliaflsverfassung, freie und gebundene Wirtschaft,Gegenwartswirtschaft und Zukunflswirtschaft und vieles, vielesandere noch. Seihst ein Satz, den v. GoltI als Muster einesevi-denten Satzes der Volkswirtschaftslehre anführt:Man soll dieHenne nicht schlachten, die die goldenen Eier legt, ist nichts'weniger alsevident,einleuchtend. Es sei denn, man bezeichnees als notwendig (soll-notwendig), daß goldene Eier gelegt werden.Aber dann ist es ein identischer Satz. Der Entscheid aber, obgoldeneEier gelegt werden sollen, hängt von der (beliebigen) Zweck-setzung ab, die man vomimmt. Warum kann ein Volk sich nichtvornehmen, den Boden auszurauben, die Bergwerke abzubauen, dieProduktionsmittel abzunutzen in der einzigen Absicht, für eine Ge-neration mehr Güter zu erzeugen nach dem schon oft verkündetenGrundsätze:Nach uns die Sintflut? Wenn z. B. der Glaube sichverbreitet, daß in einem bestimmten, nahe bevorstehenden Zeit-punktdie Welt untergehen wird. Ein solcher Standpunkt magsehr verwerflich sein, möglich ist er gewiß, und es ist sogar derStandpunkt gewesen, auf dem ganze Generationen gestanden haben.

Der Standpunkt wird uns noch näher gebracht, wenn wir etwadas Verhältnis verschiedener Volkswirtschaften zueinander in Be-tracht ziehen. Während des ganzen merkantilistischen Zeitaltershaben die europäischen Völker die Henne geschlachtet, die die gol-denen Eier legte, als sie die Kolonialländer und Völker ausraubtenund aussaugten. Und Frankreich hat nach dem Kriege lange Zeitgeschwankt, ob es Deutschland als Legehuhn oder als Suppenhuhnverwenden sollte. Wo also bleibt da die eindeutige Bestimmungderrichtigen Wirtschaft?!

Bleibt die kunstvoll ausgebaute, stark betonierte Stellung Kants,hinter der sich viele verschanzen, die den Evidenzbeweis für dierichtige Wirtschaft zu führen unternehmen: es ist die Position allerderer, die die Werturteile in der Nationalökonomie mit Hilfe deserkenntnistheoretischen Beweises zu rechtfertigen versuchen. DaßKants Beweisführung unwiderlegbar ist, solange sie sich streng formalverhält, kann nicht in Zweifel gezogen werden. Aber sie überschreitetdiese Grenzen sehr häufig, und dann erweist sie sich nicht als stich-