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„Bin ich auch wirklich das einzige Mädchen, das du je geküßthast?“
„Ja, mein Schatz. Und dazu noch das hübscheste!“
Sollten die scholastischen Ontologen nun aber geltend machen, daßdie Eindeutigkeit der Zwecke ja durch die Ausrichtung sämtlicherEinzelzwecke auf den finis ultimus gewährleistet sei, so wäre daraufzu erwidern, daß mit dieser Hereinziehung des obersten Zwecks derBoden des Evidenzwissens verlassen ist. Denn dieser als ein transzen-denter und inhaltlich bestimmter ist eben nicht evident, weil nichtdenknotwendig nur ein einziger. Was für den Gläubigen „evident“ist, ist es noch nicht für den Verständigen, und nur auf diesen ist unserEvidenzbegrilf eingestellt. Die lex aeterna der Scholastik ist im ganzenund im einzelnen nichts anderes als das aus Offenbarung und Traditiongewobene System des christlichen Glaubens, den zu einer Angelegen-heit der logischen Denknotwendigkeit zu machen, mir als Blasphemieerscheinen will.
v. Gottl bedient sich ebenfalls neben dem Erfahrungswissen desEvidenzwissens, um die „richtige“ Wirtschaft zu erkennen. Seine„seinsrichtigen Werturteile“, die er, wie wir sahen, beibehält, be-treffen die „Volkswirtschaftlichkeit“ eines Gebarens, einer Maß-regel, eines Vorgangs. Und er glaubt, Volkswirtschaftlichkeit ein-deutig bestimmen zu können als „einfach das, was im Einklangdamit steht, daß sich in der Gestalt der Volkswirtschaft die Wirt-schaft selber als Leben erfüllt, ihre Idee verwirklicht“, was sie nachfolgender Formel tut: „lebensförderlichstes (!) Zusammenspiel allerErfüllungen im Gebilde, unter erschöpfender Auswertung alles Ver-fügbaren“ 78 . Ist damit wirklich eine bestimmte Wirtschaft eindeutigbestimmt? Ich glaube nicht. Denn welche tausendfache Möglich-keiten enthält allein das Wort „lebensförderlichst“ nach der quanti-tativen wie nach der qualitativen Seite hin. Das kann bedeuten: 4 ound 60 Millionen Deutsche, reichliche und knappe Lebenshaltung,Machtstellung und Abhängigkeit, Kommunismus und Kapitalismus ,Sklaverei und freies Arbeitsverhältnis, demokratische und aristo-
78 Friedrich v. Gottl, Volkseinkommen und Volksvermögen im .Weltwirt-schaftlichen Archiv" Band 36 (1937), S. 92/93.