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Die drei Nationalökonomien : Geschichte und System der Lehre von der Wirtschaft / Werner Sombart
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slandes ihrer Erkenntnis. Diesen bilden die Dinge in ihrerMannigfaltigkeit und Eigengesetzlichkeit, gelöst aus dem großenmetaphysischen Zusammenhänge, in den man ehedem die Erschei-nungswelt eingeordnet hatte. Es ist dasBathos der Erfahrung,in dem die Wissenschaft recht eigentlich zu Hause ist. Es ist dieEinzelerscheinung, unter Umständen die Häufigkeit der Einzel-erscheinung, die Regelmäßigkeit in dem Auftreten der Einzelerschei-nungen, die die Teilnahme des Forschers erweckt.

Es ist daran zu erinnern, daß erst mit der neuen Zeit das theo-retische Interesse an der statistischen Methode, diesem Mittelzur Summierung von Einzelwalirnehmungen, erwacht, für deren Wertein Denker des klassischen Altertums oder des Mittelalters nicht dasleiseste Verständnis haben konnte.Nichts scheint ja dem bloßenBegriff gegenüber, in welchem für Aristoteles die Erkenntnis liegt,äußerlicher und gleichgültiger zu sein, als diese bloß tatsächlichenZahlenverhällnisse; die Erkenntnis des Begriffs kann nichts gewinnen,wenn wir wissen, wie oft er realisiert ist und die zufälligeZahl der Individuen kann in keinem inneren Verhältnis zu ihrenqualitativen Unterschieden stehen. Erst die Einsicht, daß es vor allemunsere Aufgabe ist, das Gegebene in seinem faktischen Bestände vollund genau zu erfassen und dann die Notwendigkeit dieses faktischenBestandes einzusehen, verleiht auch der Zahl wissenschaftlichenWert. (Sigwart.)

Es gibt nun zwischen den beiden Reichen des Seins, die die Philo-sophie und die Wissenschaft unter sich aufgeteilt haben: dem Reichdes Übersinnlichen und des Sinnlichen, gleichsam ein Zwischenreich,dessen Entdeckung wir dem Scharfsinn deutscher Forscher der letztenMenschenalter verdanken, eindrittes Reich, in das der menschlicheGeist erkennend Vordringen will, das weder sinnlich noch übersinn-lich ist, und deshalb in glücklicher Terminologie (durch Lask ) alsReich des Unsmnlichen bezeichnet worden ist: das Reich deridealen Geltungen: gehört es zum Herrschaftsgebiet der Wissen-schaft oder der Philosophie? Beide erheben Anspruch darauf, unddieser zwiefache Anspruch erscheint berechtigt, denn das Geltungs-mäßige scheint in der Tat sowohl der philosophischen als der wissen-schaftlichen Betrachtung zugänglich zu sein, weil es eingemischt-