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gelangen. Meinungsverschiedenheiten bestanden nur bezüglicli der Artder Forschung, die zu den Gesetzen führte, bezüglich des Umfangesdes nötigen Materials, der Quellen seiner Beschaffung usw. AberEinigkeit herrschte auf der ganzen Linie über den Sinn der For-schung.
So kennzeichnet Roscher das Wesen seiner „geschichtlichen Me-thode“ dahin 14 , daß er bestrebt sein werde, „das Gleichartige in denverschiedenen Volksentwicklungen als Entwicklungsgesetz zusamincn-zustellen“, „aus der großen Masse der Erscheinungen das Wesent-liche, das Gesetzmäßige herauszufinden, zu welchem Zwecke alleVölker, deren man wird habhaft werden können, in wirtschaftlicherHinsicht miteinander zu vergleichen seien.“ Es ist die besondere NoteRoschers, daß sich bei ihm mit dem Begriff einer naturwissen-schaftlichen Gesetzlichkeit der einer metaphysischen Gesetzmäßig-keit mischt, die er für den wirtschaftlichen Gesamtprozeß in An-spruch nimmt: das „Gesetz der großen Zahl “ läßt seiner Meinungnach erkennen, wie die scheinbare Willkür der konkreten Einzelfällesich, sobald, man auf das Ganze des Zusammenhangs sehe, in„wunderbarer Harmonie“ ausgleiche 16 .
So macht sich J. Kautz, der sich vor allem auf K. Knies stützt,das Wort Alexander von Humboldts zu eigen: „Das letzte Zielmenschlicher Forschung in den Erfahrungswissenschaften ist dieAuffindung von Gesetzen.“ Und derselbe „historische“ National-ökonom zitiert mit lebhafter Zustimmung die Äußerung eines „dergeistvollsten und gründlichsten Forscher unserer Gegenwart“(J. Bunsen): „Wenn den Astronomen die Beobachtung eines Teilesder Planetenbahn in den Stand setzt, die ganze Krümmung seinesKreislaufes zu zeichnen: sollten nicht so viel Jahrtausende dergeistigen Entwicklung mit ihren großen, urkundlich erkennbaren Er-scheinungen, mit ihrem nachweisbar-ursächlichen Zusammenhängeuns befähigen, die Gesetze der Menschenbahn zu erkennen?“ lc (!)
14 W. Roscher, Grundriß zu Vorlesungen über die Staalswirtschaf t nach ge-schichtlicher Methode. i 843 . Seite IV.
15 Vgl. Max Weber, Roscher und Knies usw. in Sclimollers Jahrbuch,Band 27, S. n88f., 1162.
16 J. Kautz, Die Nationalükonornik als Wissenschaft. 1807. S. oOfj.