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Die drei Nationalökonomien : Geschichte und System der Lehre von der Wirtschaft / Werner Sombart
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(Hier verunreinigen wieder metaphysische Zutaten den reinen Natur-gesetzbegriff.)

Auf naturwissenschaftlichem Standpunkt ist aber auch GustavSchmoller sein ganzes Leben hindurch verharrt. Nach ihm ist dasMerkmal der wissenschaftlichen Vollendung und Exaktheit die Be-schreibung der Erscheinungennach allen wesentlichen Merkmalen,Veränderungen, Ursachen und Folgen. Die vollendete Beschreibungsetzt aber eine vollendete Klassifikation der Erscheinungen, eine voll-endete Begriffsbildung, eine richtige Einreihung des einzelnen unterdie beobachteten Typen, eine völlige Übersicht über die möglichenUrsachen voraus 17 . Und:Die Wissenschaft hat das Bedürfnis, vonder Mannigfaltigkeit der Erscheinungen zurückzugehen auf immerEinfacheres, sie will zuletzt absolut einfache Ausgangspunkte, undhätte sie diese als wirkliche Erkenntnis, so könnte sie von hier ausdas ganze Dasein wissenschaftlich ableiten (!) Aber so weit sindwir noch nicht 18 (von mir gesperrt). Deutlicher und schöner kanndie Forschungsweise der ordnenden Nationalökonomie nicht dargelegtwerden, als es in diesen Sätzen geschieht. Wir dürfen auch nichtvergessen, daß Schmoller von Herbart herkam, und daß HerbertSpencer sein bevorzugter Philosoph und Soziologe war.

Also es bleibt dabei: oberster Zweck der Nationalökonomie ist dieAuffindung von Gesetzen, das heißt die Feststellung von Begelmäßig-keiten des Ablaufs in möglichst allgemeiner Form. Es änderte nichtsgrundsätzlich an diesem Gesetzesbegriff, wenn man jetzt mit VorliebeEntwicklungsgesetze suchte, das heißtGesetze der Entwicklungund Bewegung und nicht Gesetze, welche stationäre Zustände zu ihrernotwendigen Voraussetzung haben 19 : die angegriffene National-ökonomie hatte unzählige solcher Entwicklungsgesetze aufgestellt:für die Bevölkerungsbewegung, für das Sinken des Zinsfußes, fürdie Verschlechterung der Währung bei unterwertiger Ausprägungeines Metalls u. a. Es änderte auch nichts, wenn man dierelativeGültigkeit der Gesetze betonte und nichtallgemeingültige, absolute

17 G. Schmoller, Zur Literaturgeschichte der Staats- und Soziahvisscnschaften.1888. S. 278.

18 G. Schmoller, a. a. O. S. 38.

19 J. Kautz, a. a. 0. S. 379 / 380 .