176
position“ ein, wie man gelegentlich wohl gesagt hat 63 . Gegen eine solcheAnnahme sprechen gewichtige Gründe der Wissenschaftslogik. Ichglaube, es ist überhaupt unmöglich, daß eine Wissenschaft „mitten-inne“ zwischen Wissenschaften grundsätzlich verschiedener geistigerStruktur stehe. Wo das der Fall und auch am Platze zu sein scheint,wie etwa bei der Geographie oder der Psychologie, handelt es sichimmer um zwei ganz verschiedene Wissenschaften. In den meistenanderen Fällen liegen nur Stilmischungen vor. Eine Wissenschaftmuß wie der charaktervolle Mensch immer einen festen Standpunkthaben, von dem aus sie dann fremdartige Bestandteile ihres Wissens-stoffes meinetwegen auch mit den ihrer eigenen Denkweise fremdenForschungsmethoden behandeln mag. Das ändert aber nichts an derTatsache, daß sie immer eine eindeutig bestimmte Wissenschaftbleibt. .
Die Nationalökonomie ist endlich
3. Sozialwissenschaft, weil ihr Gegenstand: die Wirtschaft,einen Teil der menschlichen Gesellschaft bildet. Und zwar ihrem 1Wesen nach, so daß das Soziale ein a priori ist, wenn wir Wirtschaftdenken. Robinson ist der unwirkliche Grenzfall. Übrigens kann aucher sein Leben als einzelner nur fristen, weil er wenigstens aus einerGesellschaftswirtschaft herkommt. Er hat zwar sonst nichts, aberdoch das Hauptbuch auf seine einsame Insel gerettet, hat Marx ein-mal witzig und treffend bemerkt.
Die Notwendigkeit des sozialen Charakters menschlicher Wirtschaftist ebensowohl in äußerlichen wie innerlichen Bedingungen der Wirt-schaft begründet: äußerlich betrachtet kann die menschliche Unter-haltsfürsorge nicht anders als im gesellschaftlichen Verbände er-folgen, weil die Aufzucht des Menschen das Zusammenwirkenmehrerer, mindestens zweier erheischt; innerlich betrachtet deshalbnicht, weil es keine wirtschaftliche Handlung gibt, die nicht Teil amsozialen Geiste hätte: erst muß das Gemeinsame, Verbindende, Ein-heitliche da sein, ehe die soziale Tätigkeit des einzelnen möglich ist.
63 J. E. Cairnes, 1. c. Lect. II. Dilthey, Einleitung. S. 17. Schmoller,Art. Volkswirtschaftslehre im Handwörterbuch der Staatswissenschaften (bis zur3. Aufl.).